Seit Donnerstag gelten in Polen neue Corona-Maßnahmen. Was hat sich jedoch verändert? Und wie unterscheiden sich die Einschränkungen in der gelben und der roten Zone?
Masken
In der gelben Zone gilt ab dem 10. Oktober eine Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten. Das gilt auch für die rote Zone.
Bildung
In der gelben Zone an Hochschulen und weiterführenden Schulen gilt integriertes Lernen. An Grundschulen für Erwachsene und weiterführenden Schulen müssen mindestens 50% der Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen. Praktika für Berufsschüler werden normal stattfinden, außer wenn die Gesundheit der Lernenden beim Arbeitgeber gefährdet ist. Wie das alles an den jeweiligen Schulen geregelt wird, hängt von den Direktoren ab, die selber über die Lehrform in den Schulen entscheiden.
In der roten Zone an Hochschulen und weiterführenden Schulen gilt Onlineunterricht. Praktika für Berufsschüler finden normal im Unternehmen statt oder in Form eines Bildungsprojektes oder online.
In beiden Zonen gelten Ausnahmen. Präsenzunterricht bleibt an weiterführenden Spezialschulen bestehen. Die Einschränkungen gelten zusätzlich nicht für junge Angestellte, die Schüler an Branchenschulen des I. Grades während des Praktikums bei Unternehmen sind. Das gilt nicht, wenn die Gesundheit der Lernenden beim Arbeitgeber gefährdet wird. Ausgenommen von den Regelungen sind auch Internate.
Messen, Sport- und Kulturveranstaltungen
In der gelben Zone können Kongresse und Messen nur online organisiert werden. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt.
Kulturveranstaltungen können in geschlossenen Räumen stattfinden, jedoch unter der Bedingung, dass nicht mehr als 25% der Sitzplätze belegt werden. Wenn es keine Sitzplätze gibt, muss der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen jedem Besucher eingehalten werden. Alle Teilnehmer müssen zusätzlich den Mund-Nase-Schutz an haben.
Kulturveranstaltungen an Sportplätzen im öffentlichen Raum können stattfinden, jedoch unter der Bedingung, dass nicht mehr als 50% aller Sitz- und Stehplätze besetzt werden. Alle Teilnehmer müssen zusätzlich den Mund-Nase-Schutz anhaben.
In der roten Zone können Kongresse und Messen nur online veranstaltet werden. Sportveranstaltungen werden ohne Publikum organisiert.
Kulturveranstaltungen können in geschlossenen Räumen stattfinden, jedoch unter der Bedingung, dass nicht mehr als 25% der Sitzplätze belegt werden. Wenn es keine Sitzplätze gibt, muss der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen jedem Besucher eingehalten werden. Alle Teilnehmer müssen zusätzlich den Mund-Nase-Schutz anhaben.
Kulturveranstaltungen an Sportplätzen im öffentlichen Raum können stattfinden, jedoch unter der Bedingung, dass nicht mehr als 25% aller Sitz- und Stehplätze besetzt werden. Alle Teilnehmer müssen zusätzlich den Mund-Nase-Schutz anhaben.
Sowohl in der roten wie auch in der gelben Zone sind Kinos offen. In den Sälen dürfen jedoch nicht mehr als 25% alle Plätze belegt werden und alle müssen Masken tragen.
Gastronomie, Clubs und Hotels
In beiden Zonen können Lokale nur zwischen 6.00 und 21.00 Uhr offen haben. Diese Beschränkungen gelten nicht für Dienstleistungen, die auf der Vorbereitung von Speisen und ihren Verkauf zum Mitnehmen basieren. In allen Lokalen müssen Kunden eine Maske tragen, bis sie Platz am Tisch nehmen, an dem sie ihre bestellten Speisen du Getränke konsumieren werden. Auch die Belegschaft muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es darf jeder zweite Tisch besetzt werden und es gilt ein Limit von 1 Person pro 4 m2.
In beiden Zonen können Hotels weiterhin funktionieren, doch alle Clubs, Discos und Tanzflächen, die sich dort befinden, müssen geschlossen werden. Wenn im Hotel ein Restaurant oder Kultur- und Sportveranstaltungen existieren oder organisiert werden, gelten die zuvor genannten Regeln. Schwimmbäder, Fitness-Center und Krafträume können nur Personen benutzen, die im Hotel mehr als eine Nacht verbringen.
In beiden Zonen müssen Nachtklubs und Discos geschlossen bleiben. Das gilt nicht für Tanzvereine und Tanzschulen.
Schwimmbäder, Vergnügungsparks, Fitnesscenter, Krafträume und Sanatorien
In beiden Zonen müssen Wasserparks, Schwimmbäder, Krafträume und Fitnesscenter geschlossen bleiben.
Diese Objekte dürfen nur von Studenten und Schülern genutzt werden, die sie im Rahmen des Unterrichts besuchen. Schwimmbäder dürfen von Personen im Rahmen eines Schwimmwettbewerbs oder einer Sportveranstaltung genutzt werden.
In der gelben Zone können Vergnügungsparks und Rummelplätze weiterhin öffnen, sobald die Zahl der Besucher nicht großer ist als 1 Person pro 10 m2.
In der roten Zone müssen Vergnügungsparks und Rummelplätze geschlossen bleiben.
In der gelben Zone dürfen Personen in Sanatorien fahren, wenn sie einen negativen Coronatest vorlegen können. Der Test muss maximal 6 Tage vor dem Rehabilitationsturnus gemacht werden.
Versammlungen
In der gelben Zone können sich Gruppen von maximal 25 Menschen versammeln. Der Abstand zwischen den Menschenansammlungen muss mindestens 100 Meter betragen. Alle sollten dabei einen Mund-Nase-Schutz tragen und den Sicherheitsabstand einhalten.
In der roten Zone können sich Gruppen von maximal 10 Menschen versammeln. Der Abstand zwischen den Menschenansammlungen muss mindestens 100 Meter betragen. Alle sollten dabei einen Mund-Nase-Schutz tragen und den Sicherheitsabstand einhalten.
Kirchen, Hochzeiten, Kommunionen und andere Feiern
In der gelben Zone muss man in den Kirchen eine Maske tragen. Es gilt ein Limit von 1 Person pro 4 m2.
Bei Feierlichkeiten, wie Hochzeiten usw., gilt ab dem 19. Oktober ein Limit von 20 Teilnehmern und ein Tanzverbot. Alle Gäste sind verpflichtet, den Mund-Nase-Schutz zu tragen, bis sie Platz am Tisch nehmen.
In den roten Zonen muss man in der Kirche eine Maske tragen. Es gilt ein Limit von 1 Person pro 7 m2. Ab dem 19. Oktober sind Feierlichkeiten, wie Hochzeiten, Kommunionen, Familienfeiern usw. verboten.
Handel, Schönheits-, Friseur- und Tattoosalons
In der gelben Zone müssen alle Kauf- und Dienstleistungskunden Einweghandschuhe tragen oder Desinfektionsmittel nutzten.
In der roten Zone gelten in den Läden Limits. In Geschäften bis 100 m2 dürfen sich gleichzeitig 5 Personen pro Kasse aufhalten. In Läden mit mehr als 100 m2 gilt ein Limit von 1 Person pro 15 m2. Alle Kauf- und Dienstleistungskunden müssen Einweghandschuhe tragen oder Desinfektionsmittel nutzten.
In beiden Zonen in Schönheits-, Friseur- und Tattoosalons darf sich nur die Belegschaft und der bediente Kunde aufhalten.
ÖPNV und Luftverkehr
In beiden Zonen dürfen in den öffentlichen Transportmitteln nur 50% aller Sitzplätze und 30% aller Stehplätze besetzt werden. Es gilt Maskenpflicht.
In beiden Zonen ist der Luftverkehr möglich, wenn im Flugzeug stets Desinfektionsmittel vorhanden sind. Ein Mal am Tag, wenn Passagierflüge stattfanden oder nach jedem Flug, an dem eine infizierte Person teilnahm oder vor und nach jedem Passagierflug, der mindestens 6 Stunden dauerte, muss das Flugzeug desinfiziert werden. Alle Passagiere müssen Kontaktformulare ausfüllen.
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