Der Sommer steht vor der Tür. Viele Bewohner Deutschlands planen bereits ihren Urlaub an der polnischen Ostseeküste oder im Gebirge. Doch welche Regeln muss man aktuell bei der Einreise beachten? Hier kommt die Antwort.
Jeder Bewohner Deutschlands muss bei der Einreise nach Polen bestimmte Regeln befolgen. Diese sind mit der aktuellen Coronaviruslage in Polen und Deutschland verbunden. Was muss man also beim Überschreiten der polnischen Grenzen beachten? Für alle Einreisenden aus Deutschland gilt eine Quarantänepflicht von 10 Tagen. Von dieser kann man sich mit einem negativen Covid-19-Testergebnis befreien. Dieses muss man bereits an der Grenze vorzeigen.
Angenommen werden PCR-, LAMP-, TMA-Tests und Antigen-Schnelltests. Von der Quarantäne befreien keine Selbsttests. Man sollte beachten, dass das Testergebnis ins Polnische bzw. ins Englische übersetzt sein muss und nur 48 h gültig ist.
Die Quarantäne- und Testpflicht gilt nicht für Grenzpendler und den Transport von Waren, Gütern oder Personen. Auch Genesene, welche in den letzten 6 Monaten erkrankt sind und einen entsprechenden Nachweis haben, und Geimpfte mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff, brauchen keinen Test und müssen nicht in die Quarantäne.
Personen, die über Polen die EU-Außengrenze überschreiten möchten, sollten sicherstellen, dass sie auch in das gewollte Land einreisen dürfen.
Bei der Einreise außerhalb des Schengen-Raums dürfen sich Personen erst nach 48 h mit einem negativen Testergebnis von der Quarantäne befreien.
Kleiner Grenzverkehr
Reisen nach Polen, um Verwandte ersten Grades zu besuchen, Aufenthalte die kürzer als 72 h Stunden dauern, verpflichten nicht zu der Test- und Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland. Dasselbe gilt bei der Wahrnehmung des gemeinsamen Sorgerechts.
Keine Quarantäne und keine Testpflicht bei der Rückkehr nach Deutschland gilt zusätzlich für kurze Aufenthalte (weniger als 24 h) in Polen zwecks eines Arztbesuches, Kurzausfluges oder Einkäufe.
Kurz gesagt: Bei der Einreise nach Polen muss man ein negatives Coronavirustestergebnis auf Polnisch bzw. Englisch dabei haben. Bei der Rückreise gilt Testpflicht, es sei denn, man fährt nach Polen im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs und befolgt die dabei geltenden Regeln.
Wichtig:
Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.