Der Ministerrat werde sich mit dem Entwurf des Staatshaushaltes für 2016 beschäftigen. Vorausgesetzt wurde eine 3,8-prozentige PIB-Erhöhung. Die Jahresdurchschnittsinflation soll 1,7 Prozent betragen.
Der Regierungssprecher Cezary Tomczyk kündigte die Regierungssitzung bezüglich des Entwurfs für den Staatshaushalt 2016 für Montag (7. September) an und nicht wie gewöhnlich für Dienstag.
Gemäß der Verfassung wird der Staatshaushaltsentwurf von der Regierung bis Ende September in dem Sejm eingereicht. Der Parlament (Sejm und Senat) darf an dem Entwurf vier Monate lang arbeiten, wobei der Senat 20 Tage ab der Übergabe des Entwurfs für Korrekturen hat. Wird das Staatshaushaltgesetz während der vier Monaten ab der Übergabe an den Sejm nicht dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt, kann er im Laufe von 14 Tagen die Amtszeit des Sejms kürzen.
Aufgrund der Parlamentswahlen habe das Parlament zu wenig Zeit, um die Staatshaushaltprozedur zu vollenden. Der neue Sejm darf aber die Arbeit nicht fortsetzen. In solchen Fällen nimmt die neue Regierung den Entwurf der alten Regierung an und beginnt an den eventuellen Korrekturen zu arbeiten.
Im Frühling wurden Voraussetzungen hinsichtlich des BIP-Werts angenommen. So sollte er sich im kommenden Jahr um 3,8 Prozent erhöhen. Die Jahresdurchschnittsinflation soll die Höhe von 1,7 Prozent erreichen.
2016 sollen auch zusätzliche finanzielle Mittel für die Vergütungen der Arbeitergruppen (Staatssektor), deren Gehälter seit 2010 nicht erhöht wurden, gefunden werden.
Beim Entwerfen des Staatshaushaltgesetzes für 2016 sollen u.a. die gegenwärtige und vorgesehene makroökonomische Lage, das Recht, wie auch das Exposé der Ministerpräsidentin Ewa Kopacz berücksichtigt werden.
Die Ausgabenhöhe im Jahr 2016 werde von einer stabilisierenden Ausgaberegel determiniert, die eine Höchstgrenze festlegen wird.
Quelle: tvn24bis.pl