Datenschutzrechtsnovellierung

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Die Novellierung des Datenschutzrechtes, die am Freitag verabschiedet wurde, beschränkt den Zugang der Obersten Kontrollkammer (NIK) zu den empfindlichen Personalangaben. Die Rechtsvorschriften, die NIK dem Zugang zu den empfindlichen Daten ermöglicht hatte, entstanden im Jahr 2010.

424 Abgeordnete stimmten für das Gesetzt, welches jetzt dem Senat übergegeben wird. Es gab keine Stimmen gegen das Gesetz. Gemäß der Novellierung wird NIK das Recht haben, die Personaldaten zu verarbeiten, jedoch mit der Ausnahme von politischen, religiösen und philosophischen Ansichten. Geheim bleiben außerdem die Informationen bezüglich des genetischen Kodes, Abhängigkeiten und des sexuellen Lebens. 

Die Rechtsvorschriften, die es NIK den Zugang zu den empfindlichen Daten ermöglicht haben, wurden im Jahr 2010 verabschiedet. Kritisiert wurden sie vor allem von dem Bürgerrechtsbeauftragen und dem Generellem Inspektor für den Datenschutz, wie auch von einigen Medien und Nichtregierungsorganisationen. 

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Das neue Gesetz verbietet die Verarbeitung von empfindlichen Daten – geheim bleiben die ethnische und rassische Herkunft, politische, religiöse und philosophische Ansichten, Konfession, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit, Angaben bezüglich des genetischen Kodes und des Gesundheitszustands, Abhängigkeiten, sexuellen Lebens, wie auch Angaben über die Verurteilungen, Strafbescheide und Strafmandate. 

Quelle: prawo.money.pl

 

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