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Das neue Gesetz zum Verfassungstribunal wartet auf Unterschrift des Präsidenten

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Im Expresstempo wurden die Änderungsvorschläge zur Novellierung besprochen und gebilligt. Das polnische Parlament beendete die Arbeit am neuen Gesetz, welches jetzt nur noch auf die Unterschrift von Andrzej Duda wartet.

Das Staatsoberhaupt hat 21 Tage um die Novellierung zu unterschreiben und zu veröffentlichen. Andrzej Duda hat auch die Möglichkeit, eine Prüfung des Gesetzes durch das Verfassungstribunal zu beantragen oder auf die Unterschrift zu verzichten.

Stürmische Debatte

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Dass die Novellierung ein strittiges Thema ist, ist von Anfang an klar gewesen. Der Gesetzentwurf welcher auf Basis des Projekts der PiS-Partei entstanden ist, wurde mal wieder heftig kritisiert. Das ist ein Genickschuss für das Recht – kommentierte Joanna Scheuring-Wielgus (Nowoczesna). Weitere Kritik folgte.

Schließlich wurde es dem Sejm-Marschall Kuchcinski wohl zu viel – den Abgeordneten wurde das Recht zur Fragestellung entnommen und im Expresstempo wurde über die Änderungsvorschläge des Senats abgestimmt.

Inhalt der Novellierung

Das am 7. Juli gebilligte Gesetz, dass auf Basis des Projekts der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit formuliert wurde sieht u.a. vor, dass sich das Verfassungstribunal aus mindestens 11 Richtern zusammensetzt. In voller Besetzung soll über Fälle mit spezieller Kompliziertheit entschieden werden. Elf Richter werden auch zur Untersuchung von Einsprüchen des Präsidenten, Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsorganen oder der verfassungsgerechten Tätigkeit der Parteien benötigt.

Die Übereinstimmung der Gesetze mit der Verfassung soll künftig von 5 Richtern untersucht werden. 3 Richter sollen sich zukünftig mit anderen Rechtsakten wie z. B. Verordnungen auseinandersetzten.

Entscheidungen in den jeweiligen Fällen sollen mit einer einfachen Mehrheit getroffen werden. Das Verfassungsgericht soll künftig die Anträge chronologisch behandeln. Davon ausgenommen seien Einsprüche des Präsidenten, Haushaltsgesetze, Gesetze zum Verfassungstribunal, Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsorganen oder Hindernisse bei der Amtsausübung des Präsidenten.

Vier Richter können bei einer Abstimmung in voller Besetzung Widerspruch zur Entscheidung erheben – in solchen Fällen soll die Beratung um drei Monate verschoben werden. Bei der nächsten Abstimmung sollen dann die Richter Entscheidungslösungen vorschlagen. Sollten bei der Abstimmung wieder 4 Richter Widerspruch erheben wiederholt sich das ganze wieder von vorn.

 

Quelle: TVN 24

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