PolenJournal.de erklärt, was Ausländer und Bürger wissen müssen.
Ab Sonntag, dem 15. März werden die polnischen Grenzübergänge für Ausländer geschlossen – informierte die polnische Regierung. Der Grund? Der Kampf gegen das Coronavirus.
Alle polnischen Bürger, die sich außerhalb Polens befinden, können zwar zurückkehren, müssen sich jedoch einer obligatorischen Quarantäne unterziehen. Es handelt sich dabei um eine Hausquarantäne, die 14 Tage andauern soll. Nach dem man die Grenze überquert, wird man in ein spezielles Register eingetragen und untersucht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind:
- Pendler, die im polnischen Grenzraum wohnhaft sind und im Nachbarland arbeiten,
- Busfahrer, die ihren beruflichen Pflichten nachgehen,
- LKW-Fahrer, die ihren beruflichen Pflichten nachgehen.
Wichtig für alle Reisenden
Vorübergehend wird der internationale Bahn- und Flugbetrieb sowie die Personenbeförderung ausgesetzt. Der Güterverkehr soll weitgehend normal funktionieren d.h. dass Waren nach Polen ein- und ausgeführt werden.
Der Bahn- und Flugbetrieb, sowie die Personenbeförderung innerhalb Polens wird weiterhin reibungslos fortgesetzt.
Charterflüge mit Polen an Bord werden ins Land reingelassen.
Polnische Bürger können weiterhin mit PKWs, Kleintransportern sowie Bussen und Reisebussen zurückkehren.
Ausländer werden an der Grenze gestoppt
Die polnische Regierung bestätigte am Freitag (13.03.2020), dass Grenzkontrollen und ein Einreiseverbot für Ausländer vorübergehend eingeführt werden. Beides gilt ab Sonntag, dem 15. März.
Das Einreiseverbot für Ausländer gilt nicht für:
- Ehepartner von polnischen Bürgern,
- Kinder von polnischen Bürgern,
- Ausländer mit der sog. Polenkarte (Karta Polaka),
- Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung,
- Ausländer mit einer gültigen Arbeitserlaubnis,
- ausländische Kraftfahrer, die mit einem Warentransport unterwegs sind,
- Diplomaten.
Straßen und Städte werden nicht abgeriegelt
Die ergriffenen Maßnahmen sollen die Ausbreitung des Coronavirus stoppen. Zu diesem Zeitpunkt gibt es keine abgesperrten Zonen, Regionen oder Städte.
Geschäfte bleiben offen
Ab dem 14. März werden in den Einkaufszentren in Polen nur Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Wäschereien offen sein. Andere Geschäfte und Kultureinrichtungen werden vorübergehend geschlossen.
- Poststellen, Banken und andere Finanzinstitute funktionieren normal.
- Einschränkungen gibt es bei Restaurants, Cafés und Bars. Möglich ist, nur Außer-Haus-Essen zu bestellen oder sich die Bestellung nach Hause liefern zu lassen.
- Fitnessstudios, Schwimmbäder, Tanzclubs, Museen, Bibliotheken sowie Kinos bleiben geschlossen.
- Versammlungen mit mehr als 50 Personen werden untersagt.
- Bereits zuvor wurden alle Schulen und Kindergärten geschlossen.
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