fbpx

Corona-Regeln und Einschränkungen in Polen

Teilen:

Was ändert sich ab dem 10. Oktober?

Aufgrund steigender Neuansteckungen hat die polnische Regierung gestern die Corona-Ampel für das ganze Land auf gelb geschaltet. Dementsprechend hat sich Polen selber als Risikogebiet eingestuft. Das bedeutet aber nicht, dass das Weichselland als Risikogebiet von anderen Ländern wie etwa Deutschland eingestuft wurde. Urlauber müssen sich also nur an die Corona-Maßnahmen in Polen halten. Diese unterscheiden sich je nachdem, ob der jeweilige Landkreis oder Stadt als eine rote oder gelbe Zone eingestuft wurde. Die Corona-Ampel wird jeden Donnerstag von der Regierung aktualisiert.

Risikogebiete in Polen: 

Stand: 09.10.2020

Anzeige

? ROT:

  • aleksandrowski (Woiwodschaft Kujawien-Pommern),
  • die Stadt Grudziądz (Woiwodschaft Kujawien-Pommern),
  • janowski (Woiwodschaft Lublin),
  • łęczyński (Woiwodschaft Lublin),
  • włodawski (Woiwodschaft Lublin),
  • bełchatowski (Woiwodschaft Lodsch),
  • wieluński (Woiwodschaft Lodsch),
  • die Stadt Piotrków Trybunalski (Woiwodschaft Lodsch),
  • limanowski (Woiwodschaft Kleinpolen),
  • myślenicki (Woiwodschaft Kleinpolen),
  • nowotarski (Woiwodschaft Kleinpolen),
  • suski (Woiwodschaft Kleinpolen),
  • tatrzański (Woiwodschaft Kleinpolen),
  • otwocki (Woiwodschaft Masowien),
  • szydłowiecki (Woiwodschaft Masowien),
  • oleski (Woiwodschaft Oppeln),
  • dębicki (Woiwodschaft Karpatenvorland),
  • mielecki (Woiwodschaft Karpatenvorland),
  • białostocki (Woiwodschaft Podlachien),
  • zambrowski (Woiwodschaft Podlachien),
  • die Stadt Suwałki (Woiwodschaft Podlachien),
  • kartuski (Woiwodschaft Pommern),
  • kościerski (Woiwodschaft Pommern),
  • pucki (Woiwodschaft Pommern),
  • słupski (Woiwodschaft Pommern),
  • die Stadt Sopot (Woiwodschaft Pommern),
  • kłobucki (Woiwodschaft Schlesien),
  • kielecki (Woiwodschaft Heiligkreuz),
  • die Stadt Kielce (Woiwodschaft Heiligkreuz),
  • bartoszycki (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
  • działdowski (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
  • iławski (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
  • ostródzki (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
  • krotoszyński (Woiwodschaft Großpolen),
  • międzychodzki (Woiwodschaft Großpolen),
  • rawicki (Woiwodschaft Großpolen),
  • wolsztyński (Woiwodschaft Großpolen),
  • die Stadt Koszalin (Woiwodschaft Westpommern).

? GELB: 

  • GANZ POLEN


Grenze wird nicht geschlossen

Bartosz Grodecki aus dem polnischen Innenministerium bestätigte gegenüber der polnischen Presseagentur PAP, dass derzeit weder Polen noch ein anderes EU-Land eine Schließung der Grenze anstrebt. “Wir verfolgen keine Rückkehr zu den Grenzkontrollen auf der Binnengrenze und hoffen, dass es auch so bleibt”, so Grodecki.

Wichtig:

Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.

Wurde Polen als Risikoland von anderen Staaten eingestuft?

Derzeit wurde keine Reisewarnung für Polen von Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgesprochen (Stand 08.10.2020). Angesichts der Corona-Rekordwerte könnte sich dies demnächst ändern. Die schweizer Zeitung Blick spekuliert bereits, dass das Weichselland vom Gesundheitsministerium bald auf die Quarantäneliste gesetzt wird. 

Urlauber sollten von der Reise nach Polen immer die aktuellen Reisewarnungen des Heimatlandes beachten.

Neue Corona-Maßnahmen ab Samstag

Maskenpflicht im ganzen Land

Ab dem 10. Oktober muss man einen Mund-Nasen-Schutz an allen öffentlichen Orten tragen – in den Geschäften, auf den Straßen, aber auch im ÖPNV. Diese Corona-Regelung gilt für ganz Polen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nur Personen, die eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen können

Restaurants und Gastronomie auch mit neuen Schutzkonzepten

In den Landkreisen sowie Städten, die als rote Zonen eingestuft wurden, gilt eine Sperrstunde zwischen 22 und 6 Uhr. Zusätzlich muss man in den Lokalen im gesamten Land einen Sicherheitsabstand zu anderen Gästen halten. Die maximale Zahl der Gäste wird anhand der Fläche berechnet – 1 Person pro 4 Quadratmeter. Masken dürfen erst dann abgenommen werden, wenn man Platz am Tisch nimmt.

Wichtig: In Gastronomie- und Gaststättenbetrieben dürfen die Wirte die Tanzflächen den Gästen nicht zugänglich machen.

Veranstaltungen und familiäre Feste mit weniger Gästen

Bei Hochzeiten, Taufen und anderen familiären Festen und Veranstaltungen gilt eine Obergrenze für die Gästezahl. In der roten Zone sind es 50 Personen, in den gelben Zonen 75 Gäste. Diese Einschränkung gilt allerdings erst ab dem 17. Oktober.

Kulturevents nur in der gelben Zone

In den roten Zonen ist die Teilnahme und Organisation von Kulturevents untersagt. Kinosäle dürfen sich wiederum bis zu 25% füllen. 

In den gelben Zonen können Kulturevents veranstaltet werden mit 25% der Zuschauer. Dasselbe gilt für Kinos. Kulturevents im Freien können zwar mit 100 Teilnehmern ausgetragen werden, aber es müssen 5 Quadratmeter pro 1 Person sichergestellt werden.

Demos und Menschenversammlungen mit Sicherheitsabstand und für 150 Teilnehmer.

Die Obergrenze für Versammlungen bleibt weiterhin in Kraft. Dementsprechend dürfen sich nur 150 Personen versammeln. Alle müssen ihren Mund und Nase verhüllen und einen Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zueinander halten. 

Zwischen zwei Versammlungen bzw. Demos muss ein Sicherheitsabstand von 100 Metern eingehalten werden.

Diese Corona-Regeln gelten weiterhin in Polen

Reise mit dem Auto, der Bahn und dem Flugzeug

Die Maskenpflicht im Auto gilt nur wenn in einem Fahrzeug Personen unterwegs sind, die nicht zusammen wohnen. Die Maskenpflicht gilt auch während der Polizeikontrolle.

Die Maskenpflicht gilt auch im ÖPNV. Mund und Nase müssen im Fahrzeug aber auch auf dem Bahnsteig und der Haltestelle verdeckt werden. Während einer Bahnreise kann man die Maske nur beim Essen und Trinken abnehmen.

Wichtig für Bahnreisende: ab dem 1 Juni kann man nur Tickets für Sitzplätze kaufen. Der Kauf von Bahntickets beim Schaffner ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. falls der Ticketautomat defekt oder die Kasse am Bahnhof bereits geschlossen ist.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin auch im Flugzeug. 

Clubs und Discos

Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.

Kirchen

In Kirchen und Gotteshäusern gilt die Maskenpflicht für die Teilnehmenden und den liturgischen Dienst. Ausgenommen davon sind Priester. In der roten Zone dürfen sich die Kirchen und Gotteshäuser bis zu 50% füllen.

Beim Gottesdienst im Freien muss man in der roten Zone einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten. Es gilt auch die Maskenpflicht für die Teilnehmenden. In den gelben Zonen gilt die Maskenpflicht nur dann, falls man den Sicherheitsabstand nicht einhalten kann.

Aquaparks und Schwimmbäder

Die Belegung der Anlagen ist auf maximal 75% beschränkt.

Freizeitparks 

Es gilt eine Obergrenze für die Belegung der Freizeitparks, die anhand der Fläche berechnet wird. In den gelben Zonen sind es 10 Quadratmeter pro Person. In den roten Zonen bleiben die Parks geschlossen. 

Einkaufen

Beim Einkaufen müssen die Kunden ihre Hände desinfizieren oder Einweghandschuhe tragen. Auch hier gilt die Maskenpflicht. 

Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Anzeige
Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount