Was ändert sich ab dem 10. Oktober?
Aufgrund steigender Neuansteckungen hat die polnische Regierung gestern die Corona-Ampel für das ganze Land auf gelb geschaltet. Dementsprechend hat sich Polen selber als Risikogebiet eingestuft. Das bedeutet aber nicht, dass das Weichselland als Risikogebiet von anderen Ländern wie etwa Deutschland eingestuft wurde. Urlauber müssen sich also nur an die Corona-Maßnahmen in Polen halten. Diese unterscheiden sich je nachdem, ob der jeweilige Landkreis oder Stadt als eine rote oder gelbe Zone eingestuft wurde. Die Corona-Ampel wird jeden Donnerstag von der Regierung aktualisiert.
Risikogebiete in Polen:
Stand: 09.10.2020
? ROT:
- aleksandrowski (Woiwodschaft Kujawien-Pommern),
- die Stadt Grudziądz (Woiwodschaft Kujawien-Pommern),
-
janowski (Woiwodschaft Lublin),
-
łęczyński (Woiwodschaft Lublin),
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włodawski (Woiwodschaft Lublin),
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bełchatowski (Woiwodschaft Lodsch),
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wieluński (Woiwodschaft Lodsch),
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die Stadt Piotrków Trybunalski (Woiwodschaft Lodsch),
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limanowski (Woiwodschaft Kleinpolen),
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myślenicki (Woiwodschaft Kleinpolen),
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nowotarski (Woiwodschaft Kleinpolen),
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suski (Woiwodschaft Kleinpolen),
-
tatrzański (Woiwodschaft Kleinpolen),
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otwocki (Woiwodschaft Masowien),
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szydłowiecki (Woiwodschaft Masowien),
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oleski (Woiwodschaft Oppeln),
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dębicki (Woiwodschaft Karpatenvorland),
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mielecki (Woiwodschaft Karpatenvorland),
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białostocki (Woiwodschaft Podlachien),
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zambrowski (Woiwodschaft Podlachien),
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die Stadt Suwałki (Woiwodschaft Podlachien),
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kartuski (Woiwodschaft Pommern),
-
kościerski (Woiwodschaft Pommern),
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pucki (Woiwodschaft Pommern),
-
słupski (Woiwodschaft Pommern),
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die Stadt Sopot (Woiwodschaft Pommern),
-
kłobucki (Woiwodschaft Schlesien),
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kielecki (Woiwodschaft Heiligkreuz),
-
die Stadt Kielce (Woiwodschaft Heiligkreuz),
-
bartoszycki (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
-
działdowski (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
-
iławski (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
-
ostródzki (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
-
krotoszyński (Woiwodschaft Großpolen),
-
międzychodzki (Woiwodschaft Großpolen),
-
rawicki (Woiwodschaft Großpolen),
-
wolsztyński (Woiwodschaft Großpolen),
-
die Stadt Koszalin (Woiwodschaft Westpommern).
? GELB:
- GANZ POLEN
Grenze wird nicht geschlossen
Bartosz Grodecki aus dem polnischen Innenministerium bestätigte gegenüber der polnischen Presseagentur PAP, dass derzeit weder Polen noch ein anderes EU-Land eine Schließung der Grenze anstrebt. “Wir verfolgen keine Rückkehr zu den Grenzkontrollen auf der Binnengrenze und hoffen, dass es auch so bleibt”, so Grodecki.
Wichtig:
Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.
Wurde Polen als Risikoland von anderen Staaten eingestuft?
Derzeit wurde keine Reisewarnung für Polen von Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgesprochen (Stand 08.10.2020). Angesichts der Corona-Rekordwerte könnte sich dies demnächst ändern. Die schweizer Zeitung Blick spekuliert bereits, dass das Weichselland vom Gesundheitsministerium bald auf die Quarantäneliste gesetzt wird.
Urlauber sollten von der Reise nach Polen immer die aktuellen Reisewarnungen des Heimatlandes beachten.
Neue Corona-Maßnahmen ab Samstag
Maskenpflicht im ganzen Land
Ab dem 10. Oktober muss man einen Mund-Nasen-Schutz an allen öffentlichen Orten tragen – in den Geschäften, auf den Straßen, aber auch im ÖPNV. Diese Corona-Regelung gilt für ganz Polen.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nur Personen, die eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen können
Restaurants und Gastronomie auch mit neuen Schutzkonzepten
In den Landkreisen sowie Städten, die als rote Zonen eingestuft wurden, gilt eine Sperrstunde zwischen 22 und 6 Uhr. Zusätzlich muss man in den Lokalen im gesamten Land einen Sicherheitsabstand zu anderen Gästen halten. Die maximale Zahl der Gäste wird anhand der Fläche berechnet – 1 Person pro 4 Quadratmeter. Masken dürfen erst dann abgenommen werden, wenn man Platz am Tisch nimmt.
Wichtig: In Gastronomie- und Gaststättenbetrieben dürfen die Wirte die Tanzflächen den Gästen nicht zugänglich machen.
Veranstaltungen und familiäre Feste mit weniger Gästen
Bei Hochzeiten, Taufen und anderen familiären Festen und Veranstaltungen gilt eine Obergrenze für die Gästezahl. In der roten Zone sind es 50 Personen, in den gelben Zonen 75 Gäste. Diese Einschränkung gilt allerdings erst ab dem 17. Oktober.
Kulturevents nur in der gelben Zone
In den roten Zonen ist die Teilnahme und Organisation von Kulturevents untersagt. Kinosäle dürfen sich wiederum bis zu 25% füllen.
In den gelben Zonen können Kulturevents veranstaltet werden mit 25% der Zuschauer. Dasselbe gilt für Kinos. Kulturevents im Freien können zwar mit 100 Teilnehmern ausgetragen werden, aber es müssen 5 Quadratmeter pro 1 Person sichergestellt werden.
Demos und Menschenversammlungen mit Sicherheitsabstand und für 150 Teilnehmer.
Die Obergrenze für Versammlungen bleibt weiterhin in Kraft. Dementsprechend dürfen sich nur 150 Personen versammeln. Alle müssen ihren Mund und Nase verhüllen und einen Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zueinander halten.
Zwischen zwei Versammlungen bzw. Demos muss ein Sicherheitsabstand von 100 Metern eingehalten werden.
Diese Corona-Regeln gelten weiterhin in Polen
Reise mit dem Auto, der Bahn und dem Flugzeug
Die Maskenpflicht im Auto gilt nur wenn in einem Fahrzeug Personen unterwegs sind, die nicht zusammen wohnen. Die Maskenpflicht gilt auch während der Polizeikontrolle.
Die Maskenpflicht gilt auch im ÖPNV. Mund und Nase müssen im Fahrzeug aber auch auf dem Bahnsteig und der Haltestelle verdeckt werden. Während einer Bahnreise kann man die Maske nur beim Essen und Trinken abnehmen.
Wichtig für Bahnreisende: ab dem 1 Juni kann man nur Tickets für Sitzplätze kaufen. Der Kauf von Bahntickets beim Schaffner ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. falls der Ticketautomat defekt oder die Kasse am Bahnhof bereits geschlossen ist.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin auch im Flugzeug.
Clubs und Discos
Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.
Kirchen
In Kirchen und Gotteshäusern gilt die Maskenpflicht für die Teilnehmenden und den liturgischen Dienst. Ausgenommen davon sind Priester. In der roten Zone dürfen sich die Kirchen und Gotteshäuser bis zu 50% füllen.
Beim Gottesdienst im Freien muss man in der roten Zone einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten. Es gilt auch die Maskenpflicht für die Teilnehmenden. In den gelben Zonen gilt die Maskenpflicht nur dann, falls man den Sicherheitsabstand nicht einhalten kann.
Aquaparks und Schwimmbäder
Die Belegung der Anlagen ist auf maximal 75% beschränkt.
Freizeitparks
Es gilt eine Obergrenze für die Belegung der Freizeitparks, die anhand der Fläche berechnet wird. In den gelben Zonen sind es 10 Quadratmeter pro Person. In den roten Zonen bleiben die Parks geschlossen.
Einkaufen
Beim Einkaufen müssen die Kunden ihre Hände desinfizieren oder Einweghandschuhe tragen. Auch hier gilt die Maskenpflicht.