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Ausnahmezustand in Teilen Polens: Das müssen jetzt Touristen wissen

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In Ortschaften, welche an der Grenze zu Weißrussland liegen, wurde der Ausnahmezustand eingeführt. Welche Auswirkungen hat das auf die Pläne der Urlauber?

Am 2. September wurde der Ausnahmezustand ausgerufen. Dieser betrifft 115 Ortschaften in der Woiwodschaft Podlachien und 68 in Lublin. Somit dürfen sich hier nur noch die Ortsbewohner, Personen, welche hier Arbeiten, Rettungskräfte, sowie Polizisten, Grenzkontrolleure und Soldaten aufhalten. Aus diesem Grund mussten Touristen ihren Urlaub hier schneller beenden als geplant. Wer erst in ein paar Tagen vorhatte hierhin zu kommen, muss seine Pläne auch ändern. Darüber hinaus dürfen u.a. keine Versammlungen oder Massenveranstaltungen organisiert werden. Es wird auch verboten, das Aussehen oder andere Merkmale bestimmter Orte, Gegenstände oder Gebiete mit technischen Mitteln aufzuzeichnen.

Somit ist die Einreise u.a. nach Belowescher/Białowieża, Kruszyniany und Włodawa nicht möglich. Auch Floßfahrten auf dem Bug werden eingegrenzt.

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Kontrollen und Strafen

Im Grenzgebiet der Woiwodschaft Lublin sind Polizeistreifen unterwegs, welche Autofahrer, die den Grenzstreifen zu Weißrussland befahren, kontrollieren. Wer kein Bewohner oder Arbeiter dieser Orte ist, wird nicht hereingelassen. 

Wer die Regeln des Ausnahmezustands bricht, wird bestraft. Solche Fälle werden vom Gericht im Schnellverfahren, also so schnell wie möglich behandelt, damit eine mögliche Strafe zu diesem außergewöhnlichen Zeitpunkt schnell und wirksam ist. Die Strafe? Geldstrafe und Haft. 

 

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