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Abhebung der Anmeldungspflicht

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Das Innenministerium versucht die Abhebung der Anmeldepflicht seit dem 1. Januar 2016 durchyusetzten, obwohl das internationale Resort dagegen ist.

Die Resortvertreter und die Selbstverwaltungen, die sich mit der Vorbereitung der Regierungsadministration auf die Abhebung der Anmeldungspflicht beschäftigen, raten dem Ministerrat die Anmeldungspflicht nicht zu verändern. 

Die Selbstverwaltungen befürchten, dass die diesjährigen Parlamentswahlen, die im Oktober stattfinden werden, ein Problem bilden können. Die Realisation des Entschlusses des Innenministeriums bezüglich der Anmeldungspflicht ist nämlich mit vielen legislativ Änderungen verbunden. Ca. 120 Gesetzte werden eine Veränderung benötigen, schätzt das Ministerium für Verwaltung und Digitalisierung. 

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Es ist uns bewusst, dass das Parlament Ende Juni nicht mehr funktionieren wird und das neue erst nach den Wahlen, also im nächsten Jahr, seine Arbeit ausführen wird. Einige sagten, dass sie von Juni bis Ende der Amtszeit nichts mehr machen können – alarmiert der Andrzej Porawski aus dem Verband der Polnischen Städte.  

Es sei fraglich, ob alle Vorschriften so verändert werden können, dass die Gemeinden und Landkreise alle Tätigkeiten, die die Adresse benötigen, ausführen werden können. Es kann nämlich dazu kommen, dass die Vorschriften nicht pünktlich eingeführt werden und die Probleme werden uns überlassen – erklärt Andrzej Porwaski.

Das Innenministerium gibt auf der Internetseite an, dass die Adresse der Bürger weiterhin für Organisierung von Wahlen, Planung von Schulumkreisen, die Ausführung der allgemeinen Verteidigungspflicht, Durchführung der Selbstverwaltungspflichten und der Legalitätskontrolle von Ausländeraufenthalt unentbehrlich sind.

Wie es sich aus den Informationen auf der Internetseite der Selbstverwaltung herausstellt, wolle das Innenministerium die Anmeldungspflicht mit der freiwilligen Anmeldung des Wohnortes ersetzten. Die fakultative Registrierung kann zu einer Situation führen, in welcher keiner Bürger sein Wohnort im Staatsregister anmelden wird. Dies ergebe keinen Sinn – analysiert Grzegorz Kubalski aus dem Bund der Polnischen Landkreise.  

Der stellvertretende Minister für Verwaltung und Digitalisierung Marek Wójcik bittet im Namen des Resorts um die Bewahrung des Bürgerregisters auf der Ebene der Gemeindeselbstverwaltungen. 

Das Zwischenresortteam wird bis zum Ende März 2015 arbeiten. Seine Pflicht ist es festzustellen, inwiefern die Abhebung der Anmeldungspflicht realisierbar ist. 

Was die technische Seite angeht, wird das System der Staatsregistration ab 1. März in Gang gesetzt. In der PESEL-Nummer ist genügend Platz für die Adresse – beruhigt der stellvertretende Innenminister Tomasz Szubiela. Im März wird sich auch herausstellen, wie groß das Risiko ist. 

Quelle: portalsamorzadowy.pl

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