Der Starregisseur muss bei Einreise in die USA weiter mit einer Haftstrafe rechnen.
Der Filmemacher wurde Ende der 70. Jahre in Los Angeles für Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen verurteilt. Ein US-Richter hat den Antrag seines Anwalts, das Verfahren 40 Jahre nach dem Vorfall einzustellen, abgelehnt. Die Anwälte von Polanski hätten keine ausreichend glaubwürdigen und zulässigen Beweise vorgelegt, erklärte Richter Scott Gordon.
Der Oscar-Preisträger wurde 1977 in Los Angeles schuldig gesprochen, bekannte seine Schuld im Rahmen einer Abmachung. Vor der Urteilsverkündung verließ er jedoch die USA, da er fürchtete, dass sich der Richter nicht an die Vereinbarung halten würde. Seitdem ist er nie wieder dort gewesen, weil ihm immer noch die Urteilsvollstreckung droht.
Nun unternahm Polanski einen letzten Versuch die Strafe abzuwenden. Er wollte das Grab seiner ermordeten zweiten Ehefrau Sharon Tate besuchen. Durch die Ablehnung des Gesuchs wird der Regisseur wohl definitiv nie wieder den US-amerikanischen Boden betreten.