Der Mindestlohn in Polen soll zum 1. Januar 2027 auf 4950 Zloty brutto steigen. Auch der gesetzliche Mindeststundenlohn soll erhöht werden. Er soll künftig 32,30 Zloty brutto betragen.
Das geht aus einem Verordnungsentwurf der polnischen Regierung hervor, der am Montag auf der Website des Regierungszentrums für Gesetzgebung (Rządowe Centrum Legislacji) veröffentlicht wurde.
Nach Berechnungen des polnischen Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik würde die Erhöhung große Unternehmen im Jahr 2027 rund 321,2 Millionen Zloty kosten. Auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kämen zusätzliche Kosten von rund 2,912 Milliarden Zloty pro Jahr zu.
Familien, Bürger und private Haushalte sollen dagegen insgesamt rund 2,208 Milliarden Zloty hinzugewinnen.
Staat nimmt mehr ein als er ausgibt
Die Folgen für die öffentlichen Finanzen wurden ebenfalls im sogenannten Bewertung der Regulierungsfolgen (OSR) des Gesetzentwurfs berechnet.
Demnach sollen die Einnahmen des öffentlichen Finanzsektors durch die Änderung um 1,5197 Milliarden Zloty steigen. Gleichzeitig werden zusätzliche Ausgaben von 494,8 Millionen Zloty erwartet.
Damit soll sich für die öffentlichen Finanzen im Jahr 2027 ein positiver Saldo von insgesamt 1,0249 Milliarden Zloty ergeben.
Höhere Ausgaben für den Staatshaushalt
In der Begründung des Entwurfs heißt es: „Es wird geschätzt, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 4950 Zloty im Jahr 2027 zu einem Anstieg der Ausgaben des Staatshaushalts um rund 424,7 Millionen Zloty pro Jahr führen wird.“ Dabei geht es unter anderem um Gehälter, Beiträge und Leistungen, deren Höhe an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist.
Die genannte Summe berücksichtigt allerdings noch nicht die Ausgabe weiterer 14,6 Millionen Zloty. Diese sollen für die Erhöhung der Gehälter von Beschäftigten im öffentlichen Dienst verwendet werden, die derzeit weniger als 4950 Zloty verdienen.
Regierung erwartet positive Effekte für die Wirtschaft
Die Regierung rechnet mit mehreren wirtschaftlichen Folgen der geplanten Erhöhung. Einerseits könnte ein höherer Mindestlohn die Binnennachfrage stärken. Das könnte sich positiv auf die polnische Wirtschaft auswirken.
Andererseits steigen für Unternehmen die Arbeitskosten. Das kann deren Gewinne belasten. Nach Einschätzung der Autoren des Entwurfs könnte dies wiederum die Fähigkeit von Unternehmen einschränken, zu investieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen soll die Erhöhung dagegen helfen, ihre Kaufkraft zu erhalten. Die gesetzliche Lohnuntergrenze, so die Begründung des Entwurfs, „garantiert jedem Arbeitnehmer ein angemessenes Einkommen“.
Auswirkungen auf öffentliche Aufträge möglich
Die geplante Erhöhung des Mindestlohns könnte zudem Auswirkungen auf den Markt für öffentliche Aufträge haben. Besonders betroffen sein könnten Verträge, bei denen die Vergütung der Auftragnehmer auf dem gesetzlichen Mindestlohn basiert.
Steigen die Mindestlöhne, können sich dadurch auch die Kosten für die Durchführung solcher Verträge erhöhen.
Aktueller Mindestlohn liegt bei 4806 Złoty
Derzeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Polen 4806 Zloty brutto. Der Mindeststundenlohn liegt aktuell bei 31,40 Zloty brutto. Damit würde der monatliche Mindestlohn 2027 um 144 Zloty brutto steigen. Der Mindeststundenlohn würde sich um 0,90 Zloty brutto erhöhen.
Langfristig fällt der Anstieg deutlich stärker aus. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre ist der gesetzliche Mindestlohn in Polen um 3056 Zloty gestiegen. 2015 lag er noch bei 1750 Zloty.
Quelle: bankier
Foto: magnific
