Polens Parlament beschließt Verlängerung der Asylbeschränkungen an der Grenze zu Belarus

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sejm, polen

Am Mittwoch hat das polnische Parlament (Sejm) mit großer Mehrheit für die Verlängerung der Beschränkungen beim Zugang zum Asylverfahren an der polnisch-belarussischen Grenze gestimmt. Insgesamt 381 Abgeordnete votierten für den entsprechenden Antrag, 19 stimmten dagegen, keiner enthielt sich der Stimme.

Die Entscheidung sieht eine temporäre Aussetzung des Rechts auf Asyl an diesem Grenzabschnitt für weitere 60 Tage vor, beginnend ab dem 25. Juli 2025. Der Schritt erfolgt als direkte Reaktion auf den anhaltenden Migrationsdruck an der Ostgrenze Polens, insbesondere durch die von Belarus unterstützten Migranten-Bewegungen.

Grenze zu Belarus als Brennpunkt hybrider Bedrohungen

Die aktuellen Maßnahmen stützen sich auf das im Dezember 2024 verabschiedete polnische Asylgesetz, das der Regierung erlaubt, in Krisensituationen den Zugang zu Asylverfahren räumlich und zeitlich zu beschränken. Die Grenze zu Belarus gilt laut den Behörden weiterhin als Brennpunkt hybrider Bedrohungen, unter anderem durch die gezielte Schleusung von Migranten durch belarussische Dienste.

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Obwohl das Recht auf Asyl grundsätzlich ausgesetzt ist, lässt das Gesetz bestimmte Ausnahmen zu. Diese gelten insbesondere für:

  • unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,
  • schwangere Frauen,
  • kranke, ältere oder besonders schutzbedürftige Personen,
  • sowie für Migranten, bei denen die Grenzschutzbeamten eine konkrete Gefährdung im Herkunftsland feststellen.

Migrationsdruck hält an

Die polnischen Behörden sehen in der Maßnahme ein notwendiges Instrument zur Wahrung der nationalen Sicherheit. Vertreter der Regierung und der Sicherheitsdienste verweisen regelmäßig auf die Praxis der „Instrumentalisierung von Migration“ durch Belarus – und im weiteren Sinne auch durch Russland. Ziel sei es, über systematisch geförderte Grenzverletzungen politische und gesellschaftliche Instabilität in der EU zu erzeugen.

Die polnische Straż Graniczna (Grenzschutz) übernimmt weiterhin die Kontrolle an der Ostgrenze. Sie entscheidet im Einzelfall, ob Ausnahmen vom Asylverbot Anwendung finden.

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