Kroatien lockt mit einer über 6.000 Kilometer langen Küste, die sich auf das Festland und die Inseln verteilt. Im Sommer herrscht ein angenehmes mediterranes Klima mit vielen Sonnenstunden, sodass einem entspannten Badeurlaub nichts im Wege steht. Besonders beliebt ist das wunderschöne Dalmatien, das auch als „Herz der Adria“ bezeichnet wird. Azurblaues Wasser und weiße Kieselstrände ziehen jedes Jahr zahlreiche Touristen magisch an. Manche von ihnen möchten immer wieder kommen und träumen sogar von einem eigenen Haus vor Ort. Wer den kroatischen Markt nicht kennt und keine Ahnung von den rechtlichen Regelungen hat, kann sich Unterstützung durch eine Immobilienagentur und einen Rechtsanwalt holen.
EU-Bürger dürfen in Kroatien Eigentum erwerben
Seit 2009 ist der Hauskauf in Kroatien für EU-Bürger denkbar einfach. Denn seitdem gilt, dass sie in Kroatien Eigentum zu den gleichen Bedingungen wie kroatische Bürger erwerben dürfen. Allerdings brauchen Käufer eine sogenannte OIB-Nummer. Dabei handelt es sich um eine persönliche Identifikationsnummer, die bei der zuständigen Steuerverwaltungsbehörde beantragt werden kann. Nur mit dieser Nummer ist es möglich, das erworbene Eigentum im Grundbuch eintragen zu lassen.
Preise vergleichen
Vielerorts kosten Immobilien in Kroatien etwa halb so viel wie in Deutschland. Doch natürlich schwanken die Preise innerhalb des Landes und sind in Stadtzentren in der Regel teurer als in ländlichen Gebieten. Häuser direkt am Meer sind aufgrund der großen Nachfrage ebenfalls eher im hohen Preissegment angesiedelt. Hier gilt es individuell abzuwägen, wie wichtig die direkte Nähe zum Strand ist. Auch beliebte Städte wie Split oder Dubrovnik sind nicht ganz billig. Auf einem Portal für kroatische Immobilien lassen sich die Preise gut vergleichen. Außerdem kann direkt von Anfang an ein Höchstpreis festlegt werden, sodass nur noch Immobilien angezeigt werden, die auch dem eigenen Budget entsprechen.
Steuern und Kaufnebenkosten nicht vergessen
Genau wie in Deutschland ist es mit dem Kaufpreis der Immobilie nicht getan. Der Fiskus möchte seinen Anteil abgreifen und erhebt eine Grunderwerbssteuer in Höhe von 3 %. Sofern ein Makler oder ein Anwalt beauftragt wurden, müssen diese ebenfalls bezahlt werden. Hinzu kommt ein geringer Betrag für die notarielle Beglaubigung. Allerdings ist der meist deutlich geringer als in Deutschland.
Unterstützung durch eine Immobilienagentur in Anspruch nehmen
Eine landeskundige Immobilienagentur kann Kaufinteressenten einen erfahrenen Makler an die Seite stellen. Dieser kennt nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Gepflogenheiten vor Ort, er weiß auch, welche Preise angemessen sind. Während des gesamten Prozesses bietet er zuverlässige Unterstützung, indem er zum Beispiel Besichtigungstermine vereinbart, die Verhandlungen führt oder den Käufer hinsichtlich der notwendigen Unterlagen oder der Kaufnebenkosten berät. Außerdem kennt er typische Probleme oder Gefahren beim Immobilienkauf in Kroatien und kann seine Kunden darauf hinweisen.
Fallstricke vermeiden und einen Rechtsanwalt beauftragen
Ausländische Käufer aus Polen oder Deutschland wenden sich am besten an einen kundigen Rechtsanwalt für die Prüfung verschiedener Sachverhalte. Dieser kann zum Beispiel nachforschen, ob der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer des Objektes ist. Handelt es sich um ein Grundstück, das zum Kauf angeboten wird, kann er herausfinden, ob dieses überhaupt bebaut werden darf. Außerdem kann er den Vertrag aufsetzen und so für Rechtssicherheit sorgen.
Vorverträge sind in Kroatien üblich
Bevor es zum Kaufvertrag kommt, wird in Kroatien oft ein sogenannter Vorvertrag abgeschlossen, der eine Vereinbarung über eine Anzahlung beinhaltet. Diese kann zum Beispiel bei 10 oder 20 % liegen. Das soll beiden Seiten die Zeit geben, weitere notwendige Papiere zu besorgen oder bestimmte Sachverhalte zu klären. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der richtige Kaufvertrag aufgesetzt.
Erforderliche Unterlagen
Wer ein Haus im wunderschönen Dalmatien oder in einer der anderen kroatischen Regionen erwerben möchte, benötigt die folgenden Unterlagen:
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Auszug aus dem Grundbuch
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Bau- und Nutzungsgenehmigung
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Kopie der Katasterkarte
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Energieausweis
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Grundriss
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Nachweis der Staatsbürgerschaft
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Kaufvertrag
Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, erfolgt die notarielle Beglaubigung. Darüber hinaus muss ein Antrag auf die Eintragung in das Grundbuch gestellt werden. Um zu vermeiden, dass es aufgrund der Sprachbarriere zu Verständigungsproblemen kommt, sollten alle wichtige Dokumente fachmännisch übersetzt werden. Alternativ kann auch hier die Immobilienagentur weiterhelfen.
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