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Gebühren für Wanderwege in Nationalparks

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Immer mehr Touristen zieht es in die Berge an. Dabei sollte man jedoch beachten, dass die Wanderwege kostenpflichtig sind. 

Schon seit längerem war der Eintritt für Besucher in die Nationalparks Riesengebirge, Biebrza und Tatra gebührenpflichtig. Nach einer Gesetzesnovelle müssen Touristen nun in weiteren Großschutzgebieten für die Nutzung der Wanderwege bezahlen. Betroffen sind die Parks Góry Świętokrzyskie (Heiligkreuzgebirge), Babia Góra, Gorce und Wolin. Die Gebühren für einen Tageseintritt kosten umgerechnet rund 1,80 Euro, ermäßigt die Hälfte. Die so gesammelten Gelder sollen in erster Linie der Instandhaltung der Infrastruktur sowie für Maßnahmen des Naturschutzes in den Nationalparks dienen. Einige Wege sind von der Gebühr ausgenommen, sofern sie entweder zu wichtigen Pilgerstätten führen, wie etwa im Heiligkreuzgebirge, oder neben öffentlichen Straßen verlaufen. Die Nationalparks haben zuletzt durch die Corona-Pandemie einen verstärkten Zulauf erlebt, der wie in anderen europäischen Ländern auch in Polen die Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen des naturnahen Tourismus neu angefacht hat.

 

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