Was man nun bei einer Rückkehr aus Polen beachten muss.
Nach der Einstufung also ab Sonntag 21. März 2021 gelten u.a. folgende Regeln:
- Negatives Testergebnis bereits bei Einreise (Zeitpunkt der Abstrichnahme höchstens 48 Stunden vor der Einreise),
- Berufspendler, Gesundheitspersonal, sowie StudentInnen, SchülerInnen, aber auch Familienbesucher müssten bei Einreise negativen Test vorlegen.
- Transitreisende aus Hochinzidenzgebieten und sonstigen Risikogebieten sind unter bestimmten Umständen von der Anmelde-, Test- wie auch Quarantänepflicht ausgenommen,
- Unabhängig vom Testergebnis besteht eine Quarantänepflicht nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Hinweis: Aufgrund der unterschiedlichen Quarantäneregelungen einschließlich ihrer Ausnahmen, welche von den Bundesländern festgelegt werden, ist es empfehlenswert sich beim zuständigen Gesundheitsamt bzw. bei der Bundespolizei über die zutreffenden Bestimmungen zu informieren.
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Wichtig:
Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.
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