Polen führt mit Wirkung ab 16. April eine Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum ein.
Laut Regierungsverordnung gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder eines Kleidungsstücks vor Mund und Nase bis auf Weiteres an den meisten öffentlichen Orten, darunter in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Straßen und Plätzen, an Arbeitsplätzen und in öffentlichen Einrichtungen, in Geschäften sowie auch in Pkw, sofern sich darin neben dem Fahrer Personen befinden, die nicht mit ihm in einem Haushalt leben.
Ausnahmen von der Mundschutzpflicht gelten für Kinder bis zu 4 Jahren, für Personen, denen das Tragen eines Mundschutzes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, sowie unter bestimmten Umständen für Berufsgruppen wie Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel, Geistliche und Angehörige des Militärs.