Wie hoch wird der gesetzliche Mindest- und Mindestundenlohn für 2019 angesetzt? Das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat den ersten Vorschlag abgegeben.
Die vom Ministerium vorgeschlagene Mindestlohnhöhe liegt über den Erwartungen. Anfang Mai berichtete PolenJournal.de, dass der Mindestverdienst an der Weichsel aus gesetzlichen Gründen nicht niedriger als 2.217 Zloty monatlich und 14,7 Zloty pro Stunde brutto sein darf. Nun hat das Ressort von Ministerin Rafalska eine offizielle Empfehlung geäußert. Der Vorschlag liegt bei 2250 Zloty brutto monatlich und 14,7 Zloty brutto pro Stunde. Dies bedeutet eine Erhöhung um 150 Zloty – derzeit liegt der Mindestlohn in Polen bei 2.100 Zloty brutto, was nach Steuer- und Beitragsabziehung 1.530 Zloty netto ergibt. In der Begründung hieß es, dass man sich beim Vorschlag nach dem Verhältnis zum Durchschnittslohn in der nationalen Wirtschaft richtete. Das Mindestgehalt soll dementsprechend 47% des für 2019 prognostizierten Durschnittslohn entsprechen.
Bereits am Dienstag, den 12. Juni soll sich der Ministerrat mit dem Vorschlag auseinandersetzen. Auf eine Entscheidung dürfte man nicht lange warten, denn bereits am 15. Juni muss die Regierung eine Empfehlung zum Mindest- und Mindeststundenlohn an den Rat für den sozialen Dialog richten.
Mindestlöhne in Europa:
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Quelle: MRPiPS