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(Ein Kommentar von Ryszard Galla)

 

Vergangene Woche fand im polnischen Parlament in einer Plenarsitzung die erste Lesung einer Gesetzesvorlage zum Grundstücksverkehr statt. Das geplante Gesetz soll einen sog. außerrechtlichen Grundstückshandel sicherstellen. Wie sich allerdings zeigte, steckt auch hier der Teufel im Detail. Denn die Gesetzesvorlage geht weiter und schränkt den Grundstücksverkehr  sehr stark ein. Ich würde sagen, sie ist sogar eine Art Anschlag auf Eigentum, Wert und Landvererbung. Zudem schafft sie meines Erachtens einen Super-Beamten in der Person des Vorsitzenden der Agentur für landwirtschaftliches Eigentum.

 

Ryszard Galla
Sejm-Abgeordneter der Republik Polen

Geboren am 22.7.1956 in Breslau, Maschinenbauingenieur von Beruf. Abgeschlossenes Studium an der Fakultät für Mechanik der Technischen Hochschule in Oppeln sowie ein Aufbaustudium im Bereich der Verwaltung des Gesundheitswesens an der Wirtschaftsakademie in Breslau. Verheiratet, zwei Söhne.

1999 – 2002 Vizemarschall und später Marschall der Woiwodschaft Oppeln. Seit 2005 im polnischen Parlament (Sejm) als Vertreter der der Deutschen Minderheit in Polen.

Mitglied des Ausschusses für öffentliche Finanzen, Stellvertretender Vorsitzender der Polnisch-Deutschen Parlamentariergruppe. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien.

Wie man es auch dreht und wendet: Hier wird versucht, das Landeigentum einzuschränken. Es werden Bedingungen gestellt, wer Land und Boden besitzen darf, und man legt dabei auf gut Deutsch den Finger auf die Bodenpreise und blockiert damit den freien Handel. Zugleich ist es ein Eingriff in die Landvererbung und damit ein starkes Instrument für den obersten Vertreter der Agentur für landwirtschaftliches Eigentum, der fortan in vielen Fällen allein entscheiden kann! Dies bringt viele Landwirte in eine äußerst schwierige und unsichere Lage, so dass sie nun mit Recht u.a. fragen können, ob ihre Kinder sie beerben dürfen oder welchen Wert ihr Land künftig im Grundstücksverkehr haben wird.

 

Wie man sieht, ist diese Gesetzesvorlage sehr gefährlich und nach meiner Überzeugung auch verfassungswidrig! Ich bin daher überzeugt, dass in der zweiten und dritten Lesung eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen dazu eingebracht werden. Auch eine öffentlichkeitswirksame Diskussion zu dem Thema ist nicht ausgeschlossen. Im Übrigen wurde inzwischen sogar ein Änderungsvorschlag eingebracht, die Gesetzesvorlage zu verwerfen, wurde aber nicht angenommen. Sie wird also weiterbearbeitet. Ich kann jedoch versichern, dass ich daran arbeiten werde, dass diese Gesetzesvorlage in ihrer jetzigen Form nicht angenommen wird.

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Notiert von Krzysztof Świerc

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