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Würde der deutsche Mindestlohn in Polen gelten…

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Lukasz Piechowiak, Ökonom und Journalist von Bankier.pl analysierte und verglich die beiden Arbeitsmärkte. Was kam dabei raus?

„Würde man den deutschen Mindestlohn nominal auf den polnischen Markt übertragen, müsste er mindestens 34 PLN pro Stunde betragen.  Bei einem monatlichen Gehalt von 6 Tsd. PLN (brutto) würden die Polen mehr als zufrieden sein, doch 75% von ihnen hätte keinen legalen Job.“ – hieß es in der Einführung zum Artikel, der auf dyskusja.biz publiziert wurde.

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Der Autor erinnert an die positive Entwicklung, die der Mindestlohn in Deutschland mit sich brachte – 4 Mio. neue Arbeitsplätze, Arbeitslosigkeit auf Rekordtiefstand von 6%. Gründe, die sicherlich für die Einführung des minimalen Stundensatzes auch in Polen sprechen.

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Doch wie Piechowiak zurecht festgestellt hat, unterscheiden sich Polen und Deutschland deutlich voneinander. So sollte man die Daten des deutschen Arbeitsmarktes mit gewisser Vorsicht beurteilen.

Zuerst wird darauf verwiesen, dass 8,5 Euro/h 50% des durchschnittlichen Stundenlohnes in Deutschland darstellen. Wäre der Mindestlohn im gleichen Ausmaß in Polen implementiert, würde der minimale Stundenlohn auf 8,8 PLN brutto (7 PLN netto) also unterhalb des minimalen Satzes festgesetzt werden, der durch den Arbeitsvertrag geregelt ist (10,5 PLN brutto / 8,4 PLN netto).

Piechowiak deutet darauf hin, dass in Deutschland auch Tarifverträge gelten, mit Löhnen die durch Gewerkschaften mit einer starken Verhandlungsposition ausgehandelt werden. Im Prinzip bedeutet das so viel, dass es unmöglich wäre, einen Arbeiter einzustellen mit niedrigerem Lohn als der von der Kammer/Gewerkschaft oder den Arbeitnehmervertretungen ausgehandelt wurde. Meistens ist das mehr als die angesprochenen 8,5 Euro pro Stunde.

In Polen könnte eine ähnliche Lösung durchaus funktionieren. Doch die Gewerkschaften müssten sich erstmals mit dem Aushandeln von minimalen Sätzen für die einzelnen Branchen und Regionen beschäftigen. Zudem müsste auch der Staat, die Gründung von Arbeitnehmervertretungen in Firmen mit mehr als X Mitarbeitern unterstützen – hieß es weiter im Artikel.

Dem Autor nach, bedingen auch zivilrechtliche Verträge zusammen mit Arbeitsverträgen einer Anpassung, so dass Werk- und Dienstleistungserträge nicht zu Substituten, sondern zu Ergänzungen eines vereinfachten Arbeitsvertrages werden. Erst dann könnte man den Mindestlohn in Polen einführen und erst dann würde er seine eigentliche Funktion, also den Schutz vor Ausbeutung der Arbeitnehmer erfüllen – schreibt Łukasz Piechowiak.

 

Quelle: Dyskusja.biz

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