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Warenauszeichnung in Unternehmen: Deshalb sind hochwertige Etiketten so wichtig

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Für Unternehmen, die ihren privaten Kunden Waren anbieten, gilt die Preisauszeichnungspflicht, die im Preisauszeichnungsgesetz festgelegt ist. Der Preis muss für die Kunden auf einen Blick klar erkennbar sein. Es kommt daher auf hochwertige Warenetiketten an, die auch ansprechend gestaltet sein sollten.

Das Preisauszeichnungsgesetz als Rechtsgrundlage für die Preisauszeichnung

Inhaber von Einzelhandelsgeschäften sind zur Preisauszeichnung verpflichtet und müssen dafür die geeigneten Preisetiketten verwenden. Das Gesetz als rechtliche Grundlage schreibt Preistransparenz für klare Produktinformationen und einen fairen Wettbewerb vor. Eine übersichtliche Preisauszeichnung schafft Vertrauen bei den Kunden und bietet ein Plus an Service.

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Die Preisauszeichnungspflicht gilt für alle Gewerbetreibenden, die ihre Waren für private Kunden zum Kauf anbieten. Eine Ausnahme gilt für Angebote, die ausschließlich an andere Gewerbetreibende gerichtet sind. Alle zum Verkauf angebotenen Produkte, egal, ob sie im Ladenregal oder im Schaufenster stehen, müssen mit gut sichtbaren Preisen ausgezeichnet sein.

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Fehler bei der Preisauszeichnung sind nicht immer auf das bewusste Verhalten der Gewerbetreibenden zurückzuführen. Es fehlt häufig an Kenntnissen über die gesetzliche Grundlage.

Wie wichtig sind hochwertige Preisetiketten?

Besonders hochwertige Preisetiketten sorgen dafür, dass die Preise für alle Kunden sehr gut sichtbar sind. Welche Preisetiketten verwendet werden, hängt oft von der Art der Ware ab:

  • Bogenetiketten nach DIN A4 für Waren aller Art (können ganz einfach selbst bedruckt werden) 
  • Kartonetiketten für Textilien
  • Schmucketiketten für Ringe und andere Schmuckstücke
  • Hänge-Etiketten, beispielsweise für Kunst- oder Gebrauchsgegenstände
  • Sonderpreis-Etiketten für preisreduzierte Waren

Sonderpreisetiketten sind mit ihrer leuchtend roten Farbe sofort sichtbar. Sie sind in verschiedenen Formen verfügbar. Der Sonderpreis kann direkt als Geldpreis, aber auch als prozentuale Preisreduzierung ausgewiesen werden.

Mit einem Preisauszeichnungsgerät lässt sich der Preis überaus einfach auf die Etiketten drucken. Der Preis ist gut leserlich und sofort ersichtlich. Die mühsame Preisauszeichnung per Hand bleibt Gewerbetreibenden erspart.

Warenauszeichnung mit zusätzlichen Etiketten (z. B. „Sonderpreis“, „Aktion“ oder „Reduziert“)

Dort, wo Lebensmittel verkauft werden, beispielsweise in Lebensmittelgeschäften und Hofläden, sind neben dem Preis oft zusätzliche Angaben auf den Waren erforderlich:

  • Vegan
  • frei von Zusatzstoffen
  • laktosefrei
  • glutenfrei
  • aus der Region
  • Bio-Qualität

Auch dafür gibt es die entsprechenden Etiketten, die zusätzlich zu den Preisen auf die Lebensmittelverpackungen geklebt werden. Auf einen Blick sieht der Kunde, ob die Lebensmittel für ihn geeignet sind.

Spezielle Aktionen dienen zur Kundengewinnung, damit Kunden möglichst viele hochwertige Artikel zu reduzierten Preisen kaufen. Mit Aktionsetiketten, die recht auffällig sind und über die Preisreduzierung informieren, finden Kunden schnell die entsprechenden Waren. So enthalten beispielsweise rote Punktetiketten Aufschriften wie „Aktion“, „Sonderpreis“ oder „Reduziert“.

Angabe von Endpreis und Grundpreis

Der Endpreis ist der Preis, den der Kunde letztendlich zahlen muss. Er enthält bereits die Mehrwertsteuer. Mit einem Preisetikett wird der Endpreis auf der Ware angegeben.

Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen oder Fläche verkauft werden, muss neben dem Endpreis der Preis für eine Mengeneinheit angegeben werden. Dieser Grundpreis wird in unmittelbarer Nähe zum Endpreis angezeigt. Er gilt pro:

  • Kilogramm
  • Liter
  • Kubikmeter
  • Meter
  • Quadratmeter.

Bei Waren, die nur in kleineren Mengen gekauft werden, kann der Grundpreis auch pro 100 Gramm oder pro 100 Milliliter angegeben werden. Die Verkaufsmenge pro Kunde sollte dann 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht überschreiten. Der Grundpreis kann mit einem Etikett oder einem Preisschild in unmittelbarer Nähe der Ware ausgezeichnet werden.

Ausnahmen von der Preisauszeichnungspflicht

Die Angabe eines Endbetrags ist nicht erforderlich, wenn ein individueller oder zeitlich limitierter Preisnachlass auf eine bestimmte Ware gewährt wird. 

Eine solche Limitierung kann beispielsweise ein Rabatt von 10 Prozent bis zu einem bestimmten Datum auf alle Schuhe einer bestimmten Marke sein. Ausnahmen bilden auch Versteigerungen und mündliche Angebote von Waren ohne Angaben von Preisen.

Fazit

Die Preisauszeichnung ist für Gewerbetreibende, die Waren für private Kunden anbieten, im Preisauszeichnungsgesetz geregelt. Hochwertige Etiketten sind wichtig, damit der Preis gut lesbar und für den Kunden sofort erkennbar ist. Abhängig von der Art der Ware können unterschiedliche Preisetiketten verwendet werden.

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