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An welchen Sonntagen darf 2018 geshoppt werden?

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Ab März gibt es nur zwei Mal pro Monat einen verkaufsoffenen Sonntag. Wann genau?  

Laut dem Gesetzt, welches ab März 2018 stufenweise umgesetzt wird, kann man heuer nur am ersten und letzten Sonntag des Monats einkaufen. Ab dem kommenden Jahr haben die Geschäfte in Polen nur am letzten Sonntag des Monats offen und ab 2020 tritt das Handelsverbot endgültig in Kraft und die Geschäfte bleiben zu. 

Das Handelsverbot gilt nicht fürs Online-Shoppen. Ausgenommen vom Gesetz sind u.a. auch Tankstellen. Geschlossen bleiben aber Geschäfte und Einkaufszentren. 

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Der Shopping-Kalender 2018:

März

Die Geschäfte bleiben am 11. und 18. März zu. Einkaufen kann man am 4. und 25.  März. 

Am Karsamstag haben die Geschäfte nur bis 14.00 Uhr offen. 

April

Am 1. April (Ostern) sowie dem 8., 15., und 22. bleiben die Geschäfte und Einkaufszentren zu. Nur der 29. April ist laut dem Gesetz ein verkaufsoffener Sonntag.

Mai

Im Mai darf man am 13. und 20. sowie am 31. (Fronleichnam) nicht einkaufen gehen. Die Geschäfte bleiben auch am 1. und 3. Mai wegen zwei weiteren Feiertagen zu. Der 6. und 27. Mai sind verkaufsoffene Tage. 

Juni

Nach offenen Geschäften wird man vergeblich am 10. und 17. Juni suchen. Eingekauft darf am Sonntag nur am 3. und 24. Juni werden.

Juli

Im Juli bleiben die Geschäfte am 8.,15. und 22. zu. Eine Einkaufstour sollte man deshalb entweder für den 1. oder 29. Juli einplanen.

August

Am 12. und 19. August, sowie am 15. (Feiertag) bleiben die Geschäfte in Polen auf jeden Fall zu. Am 5. und 26. haben sie verkaufsoffen.

September

Am 9. sowie am 16. und 23. September darf nicht geshoppt werden. Das Handelsverbot am Sonntag gilt nicht am 2. und 30. September.

Oktober

Im Oktober haben die Geschäfte am 14. und 21. zu. Am 7. und 28. Oktober haben sie verkaufsoffen.

November

Schnäppchenjäger müssen am 11. und 18. sowie am 1. November (Feiertag) aufs Einkaufen in Polen verzichten. Geshoppt darf dagegen am 4. und 25. November werden. 

Dezember:

Am 9. Dezember gilt das Handelsverbot. Am 24. haben die Geschäfte nur bis 14.00 Uhr offen. Normal einkaufen am Sonntag darf man am 2. sowie 16., 23. und 30. Dezember.

 

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