fbpx

Das Anlegen vor den Masurischen Inseln wird bestraft

Teilen:
Die Inspektoren der IOŚ (Institut für Umweltschutz) können Strafen für das Anlegen an Inseln auf der Route der Großen Masurischen Seen verhängen.

Am Montag wurde der Entwurf einer Verordnung des Premierministers zur Änderung der Vorschriften über die Befugnis zur Verhängung von Geldbußen durch Inspektoren der Umweltschutzinspektion veröffentlicht. Sie aktualisiert den Katalog der Verstöße, für die die Inspektoren entsprechende Bußgelder verhängen können.

Die Inspektoren der IOŚ (Institut für Umweltschutz) können Strafen für das Anlegen an Inseln auf der Route der Großen Masurischen Seen verhängen. Diese Inseln sind Naturschutzgebiete, was bedeutet, dass das Anlegen, Ausschiffen und andere Formen der Nutzung dieser Gebiete verboten sind. Gegen diese Verbote wird häufig verstoßen, insbesondere in der Sommersaison.

Anzeige

Außerdem wird der Katalog der Verstöße gegen das Wasserrecht erweitert, für die die Inspektoren Bußgelder verhängen können. Dazu gehört auch das Versäumnis, der Aufsichtsbehörde die Ergebnisse von Messungen der entnommenen Wassermengen oder der in die Umwelt eingeleiteten Abwässer zu melden. Die Inspektoren können auch Bußgelder für das Fehlen einer angemessenen Infrastruktur zum Schutz der Gewässer vor einer Verschmutzung durch aus Öl gewonnener Stoffen verhängen.

Anzeige

 

Quelle:onet

 

Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount