Mit dem 1. Januar werden die Mindestlohnsätze in Polen neu aufgestellt. Auf die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Weichselland kommen viele Veränderungen zu.
Der Mindestlohn ist ein durch das Gesetz festgelegtes minimale Arbeitsentgelt, das nicht unterschritten werden darf. In Polen ist der Mindestlohn unabhängig von den Kompetenzen der Arbeitnehmer und von anderen Lohnbestandteilen. Der Mindestlohn wird von den Arbeitgebern ausgezahlt, aber von der Regierung festgelegt.
Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Mindestlohn für Arbeitnehmer, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags tätig sind, 2250 Zloty brutto. Umgerechnet sind es 1634 Zloty netto. Mit dem 1. Januar 2020 wird der Mindestlohn um 350 Zloty auf 2600 Zloty angehoben. Umgerechnet werden es rund 1877 Zloty netto.
Zusammen mit dem Mindestlohn steigt auch der Mindeststundenlohn in Polen. Die Mindeststundensätze für Dienstleistungsverträge wurden für 2020 auf 17 Zloty brutto (11 Zloty netto) festgelegt. 2019 lag der Mindeststundenlohn bei 14,70 Zloty brutto, also umgerechnet bei 10,54 Zloty netto.
Was wird in den Mindestlohn nicht mit einberechnet?
Mit dem 1. Januar ändert sich nicht nur die Höhe des Mindestlohns, sondern auch ihre Berechnung. Seit 2020 wird die Dienstzeitzulage zum Mindestlohn nicht eingerechnet. Aus dem Mindestgehalt bleiben auch der Überstunden- und Nachtzuschlag, Dienstreisekosten inklusive Auslöse, Jubiläumszuwendungen, sowie Abfindungen beim Ausscheiden in den Ruhestand und in die Rente ausgenommen.