fbpx

Polen: So hoch wird der Mindestlohn 2020

Teilen:

Mit dem 1. Januar werden die Mindestlohnsätze in Polen neu aufgestellt. Auf die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Weichselland kommen viele Veränderungen zu.

Der Mindestlohn ist ein durch das Gesetz festgelegtes minimale Arbeitsentgelt, das nicht unterschritten werden darf. In Polen ist der Mindestlohn unabhängig von den Kompetenzen der Arbeitnehmer und von anderen Lohnbestandteilen. Der Mindestlohn wird von den Arbeitgebern ausgezahlt, aber von der Regierung festgelegt.

Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Mindestlohn für Arbeitnehmer, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags tätig sind, 2250 Zloty brutto. Umgerechnet sind es 1634 Zloty netto. Mit dem 1. Januar 2020 wird der Mindestlohn um 350 Zloty auf 2600 Zloty angehoben. Umgerechnet werden es rund 1877 Zloty netto. 

Anzeige

Zusammen mit dem Mindestlohn steigt auch der Mindeststundenlohn in Polen. Die Mindeststundensätze für Dienstleistungsverträge wurden für 2020 auf 17 Zloty brutto (11 Zloty netto) festgelegt. 2019 lag der Mindeststundenlohn bei 14,70 Zloty brutto, also umgerechnet bei 10,54 Zloty netto.

Was wird in den Mindestlohn nicht mit einberechnet?

Mit dem 1. Januar ändert sich nicht nur die Höhe des Mindestlohns, sondern auch ihre Berechnung. Seit 2020 wird die Dienstzeitzulage zum Mindestlohn nicht eingerechnet. Aus dem Mindestgehalt bleiben auch der Überstunden- und Nachtzuschlag, Dienstreisekosten inklusive Auslöse, Jubiläumszuwendungen, sowie Abfindungen beim Ausscheiden in den Ruhestand und in die Rente ausgenommen.

Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Subscribe
Notify of
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount