In Jahre 2014 wird die Mindestlohngrenze um 80 zł nach oben verschoben. Dementsprechend wird die Höhe des Minimalgehalts auf 1680 zloty (Brutto) gesetzt. Diese Summe gilt von den 1.1. bis 31.12.2014.
Gemäß der Regierungsverordnung vom 11. September 2013 und des Art. 2 Abs.5 des Gesetzes über die Mindestlöhne vom 10 Oktober 2002, wird bis zum 15 September jedes Jahres die Mindestlohngrenze neu festgesetzt.
Wie oben erwähnt, gilt der neue Mindestlohn ab den 1. Januar. Im diesem Jahr beträgt er 1680 zloty also 80 zloty mehr als im Vorjahr. Für Personen, die zum ersten Mal erwerbstätig sind ist diese Summe niedriger und beträgt 1344 zloty – 64 zloty mehr als in 2013.
Proportional zum Mindestlohn erhöhen sich auch die Lohnnebenkosten. Das betrifft vor allem die Versicherungsbeiträge. Die Arbeitgeber müssen mehr an die polnische Polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) überweisen – insgesamt 305,59 zloty also 14,55 mehr als im Vorjahr. Dazu kommt noch der Beitrag für den Arbeitsfonds und den Fonds der garantierten Zuwendungen, der im diesem Jahr um 2,04 zloty auf 42,84 zloty gestiegen ist. Prozentuell muss der Arbeitgeber also 18,19% des Bruttolohns für die polnische Sozialversicherung und 2,45% sowie 0,10% für den Arbeitsfonds und den Fonds der garantierten Zuwendungen abführen.
Höherer Lohn – höhere Ansprüche
Mit dem Lohn steigen auch weiter Ansprüche der Mitarbeiter. Darunter wird folgendes gemeint:
- Zulage für die Arbeit in der Nachtzeit
- Abfindungen bei Gruppenentlassungen
- Entschädigung wegen Diskriminierung oder Mobbings
- Minimalbasis des Krankengeldes
- Finanzielle Leistungen für Praktikanten
- Abzugsfreie Beträge