Arbeitsunfall und Berufskrankheitsversicherung

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Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung bezieht sich vor allem auf Arbeitnehmer, Auftragnehmer im Rahmen von Auftragsverträgen oder auch selbständig Gewerbetreibende.

Die nachfolgenden Leistungen, können daher nur Personen beziehen, die gegen einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung versichert waren. Es sind:

  • Krankengeld – zu Gunsten des Versicherten, falls seine Erwerbsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit verursacht wurde,
  • Rehabilitationsgeld – wird dann ausbezahlt, wenn das Krankengeld nicht für eine weitere Behandlung oder Rehabilitation genügt  und der Versicherte weiterhin erwerbsunfähig bleibt obwohl er auf die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit hoffen lässt,
  • Ausgleichsgeld – zu Gunsten des Versicherten, der Arbeitnehmer ist und bzw. langfristigen Gesundheitsverlustes reduziert wurde,
  • einmalige Entschädigung – wird bei einen dauerhaften bzw. langfristigen Gesundheitsverlust des Versicherten zu seinem Gunsten ausgezahlt oder zu Gunsten seiner Familie falls er verstirbt,
  • Arbeitsunfalls- bzw. Berufskrankheitsrente – für einen Versicherten, der infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig wurde.
  • Umschulungsrente – zu Gunsten des Versicherten, soweit festgestellt wurde, dass es zweckmäßig ist, ihn an Berufsumschulungsmaßnahmen wegen seiner Erwerbsunfähigkeit in seinem bisherigen Beruf, die durch einen Unfall bzw. eine Berufskrankheit verursacht wurde, teilnehmen zu lassen,
  • Familienrente – zu Gunsten der Familienangehörigen eines verstorbenen Versicherten oder wegen Arbeitsunfalls bzw. Berufskrankheit zur Rente berechtigten Person und Familienrentenzuschlag – für Vollwaise,
  • Pflegegeld – zu Gunsten einer rentenberechtigten Person, die vollständig erwerbsunfähig und zum selbständigen Leben unfähig ist oder das 75. Lebensjahr vollendet hat,
  • Behandlungskosten – Erstattung der Kosten im Bereich der Zahnheilkunde und Schutzimpfungen sowie Versorgung mit orthopädischen Gegenständen, im gesetzlich festgelegten Rahmen.

Der Unfallversicherungsbeitrag wird ausschließlich Seitens des Arbeitgebers finanziert!

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