Der Mindestlohn und der Mindeststundenlohn werden 2017 neu geregelt. Ab dem 1. Januar gelten neue, höhere Sätze.
Ab dem 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn in Polen um rund 150 Zloty also 8,1% auf 2.000 Zloty (Brutto) angehoben. Eine entsprechende Entscheidung diesbezüglich wurde von der Regierung bereits im Juni 2016 getroffen. Netto bekommen die Arbeitnehmer 1.459 Zloty ausgezahlt. Die Mindestlohnerhöhung soll insgesamt 1,3 Mio. Arbeitnehmer begünstigen.
Der Mindeststundenlohn wird ab Anfang Januar ebenfalls angehoben. Ab jetzt gelten 13 Zloty pro Stunde (Brutto). Gleichzeitig wurde ein Gesetz außer Kraft gesetzt, nach dem Arbeitgeber nur 80% des Mindestverdienstes an Jobeinsteiger zahlen konnten. Der Mindeststundenlohn gilt für Dienstleistungsverträge aber auch für Selbstständige, die Dienstleistungen für Unternehmen erbringen. Laut der Neuregelung wird die Nachtarbeit Zulage dem Mindeststundenlohn nicht angerechnet.
Strenge Kontrollen geplant
Gemäß dem polnischen Mindestlohngesetz bekommt die Arbeitsaufsicht neue Befugnisse, die unangekündigte Kontrollen im Bereich der Beachtung des Arbeitsrechts sowie Legalität der Beschäftigung möglich machen. Anordnungen bezüglich der Höhe und Auszahlung des Entgeltes können Beamte der Arbeitsaufsicht ebenfalls erteilen.
Bei Auszahlungen von Löhnen und Gehältern unterhalb der Mindestgrenze drohen den Unternehmern Geldstrafen von bis zu 30.000 Zloty.