Allerheiligen wird sowohl in Polen als auch auf der ganzen Welt am 1. November gefeiert.
Weiterlesen ...Der polnische Gesundheitsminister Adam Niedzielski bestätigte heute, dass ab dem 1. Februar u.a. alle Geschäfte in den Einkaufszentren sowie Museen und Kunstgalerien aufsperren dürfen.
Adam Niedzielski schilderte bei der Pressekonferenz die aktuelle Coronalage in Polen. Laut den Regierungsangaben hat sich sowohl die Zahl der Infektionen als auch der Todesfälle stabilisiert. Stabil bleibt auch die Lage im polnischen Gesundheitswesen. Gleichzeitig konnte man bereits den zweiten Fall einer Ansteckung mit der Coronamutation aus Großbritannien bestätigt. Auf dieser Grundlage hat die Regierung entschieden erste Lockerungen vorzunehmen und den ersten vorsichtigen Schritt Richtung Normalität zu wagen.
Was sich ab dem 1. Februar in Polen ändert:
Alle anderen bislang geltenden Coronamaßnahmen werden vorerst bis zum 14. Februar verlängert. Dementsprechend bleiben nach wie vor Skipisten, Restaurants, Bars, Clubs sowie Hotels und Pensionen (mit wenigen Ausnahmen) geschlossen. Für Schüler der Klassen 1. bis 3. wird der Präsenzunterricht und für Schüler ab der 4. Klasse wird der Fernunterricht weiterhin fortgesetzt.
Ab dem 1. Februar dürfen wieder alle Geschäfte in den Einkaufszentren und unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen aufsperren.
Für alle Geschäfte, Poststellen, sowie auf den Märkten gelten weiterhin die Einschränkung der Kundenzahl:
In den Geschäften gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Man muss ebenfalls Einweghandschuhe tragen oder die Hände vor dem Einkaufen desinfizieren.
Wichtig! Restaurant und Gastronomiepunkte bleiben in den Einkaufszentren geschlossen.
Die Einkaufsstunden für Senioren gelten bis Ende Januar. Ab dem 1. Februar werden die sog. Seniorenstunden ausgesetzt.
Ab dem 1. Februar dürfen ebenfalls Museen und Kunstgalerien unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen öffnen. Auch hier gilt u.a. die Maskenpflicht.
Nach wie vor muss man in Polen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen halten.
In ganz Polen gilt im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße, im Bus, im Geschäft oder in der Kirche) die Maskenpflicht.
Restaurants, Pubs und andere Gastronomiebetriebe bleiben für Kunden stationär geschlossen. Take-Away-Bestellungen und Essenslieferungen bleiben aber weiterhin möglich.
Hotels sind für Urlauber und Touristen sowie für Geschäftsreisende geschlossen. Übernachten darf nur medizinisches Personal, Patienten und staatliche Dienste. Ausgenommen von dieser Regelung sind Arbeiterwohnheime.
Nach wie vor bleiben die Skipisten in Polen geschlossen.
Öffnen ab dem 1. Februar dürfen nur Museen und Kunstgalerien. Kinos, Theater etc. bleiben weiterhin geschlossen.
Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.
Aquaparks, Schwimmbäder und Fitnessstudios bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die öffentlichen Verkehrsmittel können sich aber nur bis zu 30% aller Plätze (Sitz- und Stehplätze) füllen.
Für die Kirchen gelten Personenlimits, die an den Messen und Festen teilnehmen können. Die Höchstzahl der Gläubigen wird nach der Fläche des Gotteshauses berechnet (Pro 1 Gläubigen sollen mindestens 15 Quadratmeter anfallen). In den Kirchen gelten sowohl die Maskenpflicht als auch die soziale Distanz.
Demos sind weiterhin auf maximal 5 Personen beschränkt.
Hochzeiten, Kommunionen und Totenmähle dürfen bis auf Weiteres nicht veranstaltet werden.
Messen, Konferenzen und Kongresse dürfen nur online stattfinden.
Der Präsenzunterricht gilt nur für die Grundschulklassen I bis III. Für Schüler ab der IV Klasse sowie Studenten wird der Fernunterricht fortgesetzt.
Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Eine Absonderungspflicht gilt für alle Reisenden, welche mit Kollektivtransportmitteln (z.B. Flugzeug oder Bus) nach Polen einreisen.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht in Polen sind Personen, welche ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorlegen können. Dem Test muss man sich aber vor der Einreise unterziehen. Das Testergebnis ist 48 Stunden gültig.
Wichtig: Für Personen, die bereits gegen Corona geimpft wurden, gilt die Quarantänepflicht nicht.
Wichtig:
Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.