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Businessverfassung: Was die Unternehmer in Polen jetzt erwartet

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Insgesamt fünf Gesetze die 200 Rechtsakte verändern treten in Kraft. Was sich alles für die Firmen und Investoren an der Weichsel verändert.

Ein wichtiges Element der Businessverfassung sind neue Vorschriften, die sich auf das sog. Niederlassungsrecht (poln. Prawo Przedsiebiorczosci) zusammensetzen und die Gewerbeordnung aus dem Jahr 2004 ersetzen. Die neuen Rechtsvorschriften beziehen sich auf die Gesetzerlassung, Interpretation und Anwendung der Gewerbevorschriften. Das bedeutet konkret:

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  • die Aufstellung eines Katalogs der Rechte und Verpflichtungen der Unternehmer und der Behörden, die die Grenzen der Wirtschaftsfreiheit und das Ausmaß der Eingriffe der Behörden in die unternehmerische Tätigkeit definieren,
  • die Neuaufstellung des Verhältnisses zwischen den Unternehmern und Behörden in dem der Grundsatz der Ehelichkeitsvermutung gilt sowie Zweifelsfälle zugunsten der Unternehmer interpretiert werden (gemäß In dubio pro libertate  – Im Zweifel für die Freiheit),
  • was nicht verboten wurde, ist zulässig – alles, was nicht gesetzlich verboten ist, gilt als zulässig für den Unternehmer,
  • das die Tätigkeit in kleineren Umfang nicht der Meldepflicht bedingt,
  • das eine Erleichterung für den Start (poln. ulga na start) beansprucht werden kann damit junge Unternehmer am Anfang ihrer Tätigkeit für die ersten 6 Monate von der Abführung der Sozialbeiträge befreit werden,
  • das Behörden Erläuterungen zu den Rechtsvorschriften und ihrer Anwendung in einfacher und verständlicher Sprache veröffentlichen,
  • das Unternehmer vor schlimmen Konsequenzen geschützt werden, falls ihre Tätigkeit der bisherigen Gesetzgebung entsprochen hat.

 

KMU-Beauftragter

Kleine und mittlere Unternehmen bekommen einen Beauftragten, der Rechtsvorschriften, die sich auf die Unternehmerinteressen beziehen begutachten wird. Zusätzlich soll er die Vermittlung zwischen den Firmen und Behörden unterstützen, Klagen bei Verwaltungsgerichten einreichen und um Eingreifen entsprechender Institutionen appellieren, das sich positiv auf die Interessen der KMUs auswirken könnte. Der Beauftragte soll apolitisch und unparteiisch sein.

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Veränderungen in der Zentralen Evidenz und Information über das Gewerbe (poln. CEIDG)

Eingeführt wird auch die Auskunft über die Bevollmächtigungen und Prokuren, die man aus dem CEIDG künftig bekommen soll. Ebenfalls neu ist die Einführung der automatischen Aufnahme der Tätigkeit nach dem Ablauf der Gewerbeeinstellungsfrist. Zusätzlich wird die Einstellung des Gewerbes künftig auf unbefristete Zeit möglich sein (bislang auf höchstens 24 Monate).

Laut dem neuen Gesetz wird auch eine Anlaufstelle für Unternehmer eingerichtet, die als Aufgabe hat Auskunft über die Formalitäten zur Unternehmensgründung zu geben. Der Infopunkt soll auch den Unternehmern die Möglichkeit geben die anfallenden Gebühren zu entrichten, sowie Bescheinigung über Steuerschulden und Beitragszahlungen zu erlangen.

Weitere Erleichterungen

In die Businessverfassung wurden auch neue Vorschriften bezüglich der Prokura – auch Einzelunternehmen bekommen nun die Möglichkeit sie zu erteilen. Ebenfalls neu – der Unternehmen muss sich nur der Steuernummer bedienen bei Kontakten mit den Behörden.  

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