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(Ein Kommentar von Ryszard Galla)

 

Das polnische Parlament hat ein von der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit konzipiertes Versammlungsgesetz angenommen. Dieses Gesetz verschärft sehr deutlich die Anforderungen an Versammlungen und Märsche aller Art. Der wichtigste und zugleich kontroverseste Punkt im neuen Gesetzeswerk ist aber die Bevorzugung von Versammlungen, die von der Regierung sowie von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften organisiert werden, sowie allgemein die Bevorzugung von wiederkehrenden Traditionsmärschen.

 

Ryszard Galla
Sejm-Abgeordneter der Republik Polen

Geboren am 22.7.1956 in Breslau, Maschinenbauingenieur von Beruf. Abgeschlossenes Studium an der Fakultät für Mechanik der Technischen Hochschule in Oppeln sowie ein Aufbaustudium im Bereich der Verwaltung des Gesundheitswesens an der Wirtschaftsakademie in Breslau. Verheiratet, zwei Söhne.

1999 – 2002 Vizemarschall und später Marschall der Woiwodschaft Oppeln. Seit 2005 im polnischen Parlament (Sejm) als Vertreter der der Deutschen Minderheit in Polen.

Mitglied des Ausschusses für öffentliche Finanzen, Stellvertretender Vorsitzender der Polnisch-Deutschen Parlamentariergruppe. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien.

Ein ausdrückliches Vorrecht bekommen auch die Märsche der PiS an jedem zehnten Tag des Monats, wobei – ebenfalls sehr wichtig –  keine Situationen zugelassen werden, wo verschiedene Märsche, etwa am 11. November, nahe aneinander stattfinden – eine Regelung spricht hier von einer Mindestentfernung von 100 Metern. In dem Gesetz wird zudem unterstrichen, dass nicht der eigentliche Gastgeber – Stadtpräsident, Bürgermeister, Gemeindevorsteher, also nicht eine Kommunalverwaltung – darüber entscheiden soll, wo jeweils die Zustimmung gegeben wird. Hier bekommt der Woiwode einen großen Ermessensspielraum.

 

Nach der Annahme durch den Sejm landete das Gesetz anschließend im Senat. Diesem leuchtete allerdings ein, dass die von der PiS vorgeschlagenen Bestimmungen doch zu weit gehen und mit Meinungsfreiheit und Demokratie unvereinbar sind. Die Senatoren machten daraufhin ihre Änderungsvorschläge, bei denen insbesondere der Vorrang für die Staatsverwaltung und die Kirche gestrichen wird. Dies soll für einen Chancenausgleich bei der Beantragung einer Genehmigung sorgen, belässt aber die Organisatoren von wiederkehrenden Demos in einer privilegierten Position. Es ist somit ein gewisser Rückschritt in Sachen bürgerliche Freiheiten – ein Präzedenzfall in einem demokratischen Land. Dies sorgte bereits für heftige Kritik vonseiten verschiedener gesellschaftlicher Organisationen, und das nicht nur auf Landesebene, sondern auch aus dem Ausland. Mehr noch: Auch das Oberste Gericht hat sich zu dem Thema negativ geäußert.

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Notiert von Krzysztof Świerc

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