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Werden die Geschäfte an Heiligabend in Polen geöffnet sein?

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Foto: Symbolbild / Freepik

Der Sejm in Polen hat darüber entschieden, dass der Handel am Sonntag, dem 24. Dezember, verboten sein wird, mit bestimmten Ausnahmen. Zugleich wurde dieser Handelssonntag auf den 10. Dezember übertragen. Die Satzung muss jetzt vom Senat analysiert und vom Präsidenten unterschrieben werden.

Handelsverbot am Sonntag

Die Novelle bezüglich des Handelsverbotes an Sonntagen betrifft die „Übertragung“ des Handelssonntags vom 24. Dezember, auf den 10. Dezember. Für das Änderungsgesetz stimmten 429 von den 441 Abgeordneten. 12 Abgeordnete haben sich ihrer Stimme enthalten, niemand war dagegen.

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Die Satzung, welche das Handelsverbot an Sonntagen schrittweise eingeführt hat, wurde am 1. März 2018 ins Leben gerufen. Seit dem Jahr 2020 sind Geschäfte in Polen lediglich an sieben Sonntagen im Jahr geöffnet: Die letzten Sonntage im Januar, April, Juni und August sowie am Sonntag vor Ostern und an zwei Sonntagen vor Weihnachten. Gemäß den aktuellen Gesetzen sollten die Handelssonntage in diesem Jahr am 17. und 24. Dezember stattfinden. Der zweite Termin ist allerdings Heiligabend.

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Wichtige Korrektur bezüglich des Handelsverbots am Sonntag

Am Montag hat die Sejm-Kommission für Wirtschaft und Entwicklung, unter der Leitung von Ryszard Petru, das Projekt der Regierung abgelehnt, allerdings hat sie die Lösung, die von der Partei Polska 2050 vorgeschlagen wurde, angenommen. Die Kommission hat am Dienstag, dem 28. November den Änderungssatz angenommen und somit bleiben die Geschäfte am diesjährigen Heiligabend zu. “PiS hat die Handelsarbeiter vergessen und hat sie dazu gezwungen, an Heiligabend zu arbeiten”, meinte der Abgeordnete Jakub Rutnicki.

Gemäß der Novelle werden am 24. Dezember 32 Geschäftstypen vom Handelsverbot befreit, wie beispielsweise Tankstellen, Apotheken, Blumenläden, Veterinär-Geschäfte und Geschäfte, die Postdienstleistungen anbieten. Die Liste der Ausschlüsse beinhaltet dieselben Positionen, wie die Liste mit den Ausnahmen in der Satzung bezüglich der Handelsverbote.

Wenige Einschränkungen

“Das abgesegnete Projekt der Satzung schränkt den Handel am Sonntag nicht ein, womit es sich von dem Regierungsprojekt abgrenzt, welches vorausgesetze, dass am 10. Dezember Handelsgeschäfte lediglich bis 14:00 Uhr geöffnet sein sollten. Dies war für die meisten unverständlich und hat für allgemeine Verwirrung gesorgt”, meinte der Abgeordnete Adam Gomoła.

Er hat betont, dass das Projekt den Handel am Sonntag auch in späteren Jahren regeln soll und nicht nur das Jahr 2023 betreffe, was der Fall bei der von PiS vorgeschlagenen Novelle war.

Nicht alle sind dafür

Der Chef der Handels-“Solidarität” Alfred Bujara hat davon gesprochen, dass “man den Frauen an Heiligabend frei geben soll und ihnen dafür nicht einen ganzen Arbeitstag am 10. Dezember geben soll”.

“Solch eine Entscheidung wurde von den Internationalen Konzernen verlangt, die von morgens bis abends und sogar in der Nacht Handel betreiben möchten. Wir müssen an den Personalmangel, die Übermüdung, Überlastung denken. Vor allem in der Weihnachtszeit“, meinte Bujara. Er hat auch betont, dass die entsprechenden Regulierungen früher angenommen hätten werden müssen und nicht erst auf den letzten Drücker.

 

Quelle: Money

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