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Was leistet eine private Haftpflichtversicherung?

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Laut unserer Gesetzgebung muss eine Person, welche einen Schaden verursacht, für diesen aufkommen. Anders gesagt muss der Zustand so wie er vor dem Schaden war, wieder hergestellt werden, soweit dies möglich ist. Je nachdem, worum es sich handelt, kann dies sehr schnell sehr teuer werden. An dieser Stelle kommt die Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Unachtsamkeit, Unfälle oder reines Pech können Auslöser für entstandene Schäden sein. Eine private Haftpflichtversicherung sorgt zuverlässig für die Kostendeckung entstandener Schäden. Dies ist enorm wichtig, denn sogar Erbschaften oder Lottogewinne können beansprucht werden, wenn kein passender Versicherungsschutz besteht. Wer einen Schaden verursacht, haftet nämlich uneingeschränkt für dessen Begleichung. Dies kann sogar bis zum vollständigen finanziellen Ruin vorangetrieben werden. Schützen Sie sich und Ihre Familie also durch den bestmöglichen Versicherungsschutz, welchen eine private Haftpflichtversicherung Ihnen bieten kann.

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Die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung 

Die einzige Haftpflichtversicherung, welche verpflichtend ist, ist die Kfz-Haftpflicht. Ansonsten ist eine private Haftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung und muss bei verschiedenen Versicherern gut verglichen werden.

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Außerdem gibt es neben der Kfz-Haftpflicht noch weitere Haftpflichtversicherungen, welche separat abgeschlossen werden müssen. Das bedeutet, dass diese Leistungen in der privaten Haftpflichtversicherung nicht beinhaltet sind.

Hierzu gehören:

  • Tierhalter- und Jagdhaftpflicht (gemeinsam abzuschließen oder separat)

  • Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht

  • Bauherren Haftpflicht

  • Wasserfahrzeuge

  • Gewässer-Schaden-Haftpflicht

Die tatsächlichen Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung decken Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die jeweiligen Deckungssummen sind in der Regel frei wählbar. Es ist jedoch zu empfehlen, eine möglichst hohe Versicherungssumme zu wählen, da insbesondere Personenschäden und deren Folgen schnell in die Millionen gehen können.

  • Personenschäden

  • Sachschäden

  • Vermögensschäden

Zum Beispiel bei Personenschäden:

  • lebenslange Rentenzahlungen (zu beachten sind auch Berufsunfähigkeitsrenten)

  • Krankenhaus- und OP-Kosten

  • Schmerzensgelder

  • Umbau von Wohnungen oder Häusern (gegebenenfalls sogar ein Umzug)

  • Bergungskosten

  • Verdienstausfälle

Zum Beispiel bei Sachschäden:

  • die Kosten einer Neubeschaffung oder Reparatur der beschädigten Sache

Zu beachten ist an dieser Stelle, dass die Haftpflichtversicherung den jeweiligen Zeitwert einer beschädigten Sache ersetzt. Ist zum Beispiel ein Glas Wein umgefallen und hat ein Sofa unwiederbringlich beschmutzt, so muss dieses neu gepolstert oder bezogen werden. Dies erfolgt nur zum Zeitwert gezahlt. Das bedeutet, dass zum Beispiel für ein abgenutztes und altes Sofa nur ein Teil der Reparaturkosten erstattet werden.

  • Kosten für Folgeschäden

Folgeschäden sind beispielsweise Nutzungsausfälle. Ein Nutzungsausfall tritt dann ein, wenn eine Sache nicht genutzt werden kann, weil sie zum Beispiel beschädigt oder zerstört wurde. Dies kommt im Allgemeinen zwar hauptsächlich bei der KFZ-Haftpflicht vor (Nutzungsausfall von Fahrzeugen), kann sich aber auch auf andere Sachen beziehen. Es gibt zudem bestimmte Voraussetzungen, unter denen dies einen Vermögensschaden darstellt.

Zum Beispiel bei Vermögensschäden:

  • Arbeitsausfälle durch Beschädigung einer Sache

Wie zum Beispiel einen Rasenmäher eines Gärtners, welcher nun nicht arbeiten kann, bis dieser ersetzt wurde.

  • Wenn der Versicherungsnehmer (oder eine mitversicherte Person) durch sein oder ihr Verhalten jemand anderen schädigt

Beispielsweise das Zuparken einer Garage. Verpasst eine Person, deren Garage, Carport oder frei parkendes Fahrzeug zugeparkt wurde, einen wichtigen Termin, so entsteht ein Vermögensschaden. Eventuell geht dieser Person dadurch ein wichtiger Vertragsabschluss verloren. Diese Schäden können unter Umständen auch Millionenhöhe betragen.

Weitere Leistungen der Privathaftpflicht

Außerdem können in einer Privathaftpflicht weitere Schäden versichert werden:

  • Gefälligkeitsschäden

  • Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen

  • Schlüsselverlust aller fremden Schlüssel und Codekarten

  • ein Schülerpraktikum

  • das Hüten fremder Hunde

  • das Hüten oder Reiten fremder Pferde, 

  • das Fliegen von Flugmodellen oder Drohnen

  • ein Auslandsschadenschutz

  • und viele mehr

aufgenommen werden.

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