Die Popularität der E-Tretroller wächst von Tag zu Tag. Um die Benutzer der Roller zu schützen, wird jetzt fleißig über eine Versicherung für diese Fahrzeuge nachgedacht.
Der Trend, E-Scooter zu fahren, wird immer beliebter. Dank dieser Geräte kann man bequem und schnell durch die Stadt düsen. Doch immer öfter kommt es zu Unfällen mit den Rollern. Das hat einige Versicherungsfirmen auf die Idee gebracht, ein Versicherungspaket für E-Scooter-Nutzer anzubieten. Zurzeit bieten u. a. PZU und Axa eine Haftpflicht- und Unfallversicherung an. Zwar gibt es noch keine Pflicht einer Versicherung für E-Scooter zu zahlen, doch mit der Popularität der Roller wächst auch die Nachfrage nach z. B. einer Unfallversicherung. Kommt es zu einem Unfall, muss der E-Tretrollerfahrer den Schaden selber bezahlen. Da es immer häufiger zu solchen Ereignissen kommt, möchten Versicherungsfirmen spezielle Versicherungspakete für E-Scooterfahrer anbieten. Ausleihfirmen haben zwar eine Haftpflicht- , aber keine Unfallversicherung für diese Geräte. Kommt es zu einem Unfall, wo z. B. ein Passant einen Schaden erleidet, ist zwar der E-Scooterfahrer dank der Haftpflichtversicherung geschützt, dennoch kann der Geschädigte eine Anklage gegen ihn erheben.
E-Scooter = Fahrrad?
Um die Regeln für die Nutzung von E-Scootern festzusetzen, hat das Ministerium für Infrastruktur ein Entwurf des Verkehrsgesetzes zur Konsultation vorgelegt. Der Plan ist, dass die Roller maximal 25 km/h auf Fahrradwegen und anderen Fahrradinfrastrukturen fahren dürfen. Die E-Scooterfahrer sollen, genauso wie es bei den Fahrradfahrern der Fall ist, einen Fahrrad-Führerschein oder ein ähnliches Dokument haben.
Derzeit gibt es in Polen, für alle die mindestens 18 Jahre alt sind keine Pflicht, einen Fahrrad-Führerschein zu besitzen. Dies wird sich aber vielleicht schon bald ändern.
Quelle: tvn24bis.pl