Ab Januar muss man in Polen mindestens 12 Zloty pro Stunde zahlen. Nach der Aufwertung werden es ca. 13 Zloty – das sind die wichtigsten Beschlüsse im neuen Gesetz, welches von Präsident Duda unterzeichnet wurde.
Zwar wird der neue Satz auf 12 Zloty für 2017 festgesetzt, doch dann wird er Jahr für Jahr neu Aufgewertet. Die Höhe der Aufwertung soll im Zusammenhang mit der Mindestlohnhöhe stehen. Da 2017 der Mindestverdienst nicht unter 2.000 Zloty liegen darf, wird auch der Mindeststundenlohn automatisch aufgewertet.
Künftig wird dann der Satz nach Konsultationen mit dem Rat für gesellschaftlichen Dialog (poln. Rada Dialogu Spolecznego) im Rahmen der Verhandlungen über die Mindestlohn- und Stundenlohnerhöhung angesetzt. Laut dem neuen Gesetz wird die Nachtzulage nicht zum Lohn angerechnet.
Der Mindeststundenlohn soll für Dienstleistungsverträge sowie Selbständige gelten. Die neue Regelung präzisiert, wann die Vorschriften angewendet werden – z.B. bei Aufträgen mit Befristung. Zusätzlich soll der Mindeststundenlohn unabhängig von der Vertragsart und Lohnverrechnung Anwendung finden d.h. auch bei Tages-, Wochen-, Monatslöhnen. Der Gehalt auf der Grundlage des Mindestlohns soll dann mindestens einmal im Monat in finanzieller Form ausgezahlt werden.
Ausgenommen von diesem Gesetz wird die Arbeit als Pflegedienst im familiären Pflegeheim (poln. rodzinny dom pomocy) sowie Arbeitsverträge für die Betreuung von Reisegruppen. Der minimale Stundenlohn wird ebenfalls nicht für Auftragnehmer gelten, die selber den Ort und voraussichtliche Dauer der Auftragsausführung bestimmen, wenn der Lohn abhängig von ihrer Leistung sei.
Laut dem Gesetzautoren sollen die neuen Regelungen vor allem für Leibwächter sowie Reinigungskräfte gelten. Beide Arbeitergruppen verdienen momentan sehr wenig.
Zusätzlich bekommt die Arbeitsaufsicht erweiterte Kontrollbefugnisse. Die Beamten dürfen auch künftig die Arbeitszeit kontrollieren. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt muss mit Sanktionen zwischen 1.000 und 30.000 Zloty rechnen.
Das neue Gesetz und der neue Mindeststundenlohn tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Ein Teil der neuen Vorschriften wird jedoch bereits im September rechtskräftig.
Quelle: money.pl