Ab dem 4. Mai können Hotels und andere Übernachtungsquatiere in Polen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Für die Campingplätze wurden spezielle Empfehlungen vom polnischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung vorgestellt. Ein Überblick.
Die Empfehlungen wurden vom Ministerium zusammen mit dem Hauptsanitätsinspektorat (GIS) und der Polnischen Camping- und Caravaning Vereinigung ausgearbeitet und sollen der Sicherheit der Camper, aber auch der Angestellten auf dem jeweiligen Campingplatz dienen.
Unter den Richtlinien, die auf der offiziellen Seite des Ministeriums aufgelistet wurden, ist unter anderem die Begrenzung der Gästezahl zu finden, die sich nach der Objektgröße richten soll. Auf diese Art soll der Sicherheitsabstand eingehalten werden. Wichtig, sowohl für die Gäste als auch die Objektleiter, ist ebenfalls die Aufstellung einer Infotafel beim Eingang oder an der Rezeption. Dort sollen die Hygienerichtlinien, die auf dem Campingplatz gelten, zu lesen sein. Zusätzlich sollen sich die Gäste schriftlich verpflichten, diese Maßnahmen einzuhalten.
An der angesprochenen Rezeption sollte sich laut dem Ministerium jeweils nur ein Gast aufhalten, und auf dem gebuchten Platz sollten sich wiederum nur Personen aufhalten, die in derselben häuslichen Gemeinschaft leben, also eine Familie bilden oder im selben Haus bzw. Haushalt leben.
Auf der Infotafel am Eingang muss auch eine präzise Anzahl an Touristen, die sich gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten und die Einrichtungen nutzen können, genannt sein. Die Anzahl der Gäste, die gleichzeitig die Sanitäranlagen verwenden, sollte auch entsprechend begrenzt sein. Den Richtlinien zufolge, sollte die maximale Personenzahl der Hälfte der Sanitäranlagen entsprechen.
Die Campingplätze müssen den Gästen auch Desinfektionsmittel bereitstellen und sie dazu verpflichten, diese am Eingang zur Rezeption, der Küche, dem Gemeinschaftsraum sowie den Sanitäranlagen oder beim Betreten von anderen Objekten, die für alle Camper auf dem jeweiligen Campingplatz zugänglich sind, zu nutzen. Das Tragen von Mund-und-Nasen-Bedeckung auf dem Gelände ist ebenfalls Pflicht.
Den Richtlinien zufolge sollten die Gäste auch auf dem jeweiligen Campingplatz die Möglichkeit haben, Schutzmasken und Einweghandschuhe entweder an der Rezeption oder einem Kiosk auf dem Gelände kaufen zu können. In den Sanitäranlagen sollten zusätzlich Anleitungen bezüglich des Händewaschens, des Anziehens und der Abnahme von Masken sowie bezüglich der Desinfektion von Händen ausgehängt werden.
Zusätzlich wird empfohlen alle Geräte mit Touchscreen nicht zu nutzen. Veranstaltungen und Partys für größere Personengruppen sollten nicht in geschlossenen Räumen stattfinden.
Im Freien dürfen Veranstaltungen wie z.B. Picknicks, Paddeltouren, Ausflüge oder Lagerfeuer für die Touristen stattfinden, aber unter Einhaltung des Sicherheitsabstands (2 Meter). Im Gastrobereich sollten sich die Campingplätze an die geltenden Regelungen für Gastronomiebetriebe anpassen. Ähnlich sieht es bei anderen Anlagen, wie bzw. Attraktionen auf dem Campingplatz, wie z.B. Fitnessstudios, Seilparks, Wasserparks, Spielplätze usw aus. Hier sollten die Einschränkungen und Regelungen an die allgemein geltenden Corona-Vorschriften für die jeweiligen Einrichtungen und Anlagen angepasst werden.
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