Im Jahr 2023 stellte Deutschland 525,7 Millionen Euro an Familienleistungen, dem sogenannten Kindergeld, für im Ausland lebende Kinder bereit. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem der Betrag 465,3 Millionen Euro betrug, ist dies ein deutlicher Anstieg.
Laut Aussage des Finanzministeriums erhielten Ende 2023 rund 313.000 im Ausland lebende Kinder deutsches Kindergeld, schreibt die „Deutsche Welle“. Davon lebten 307.000 Kinder in EU-Ländern. Polen war das Land, welches die meisten Leistungen erhielt: 250 Euro pro Monat für 171.000 im Ausland lebende Kinder.
Das meiste Geld fließt nach Polen
Im Jahr 2023 erhielten insgesamt 17,6 Millionen Kinder in Deutschland und im Ausland Familienleistungen. Neben Polen gingen die meisten Kindergelder aus Deutschland nach Rumänien, Tschechien, Kroatien und Frankreich. Zum Vergleich lag die Anzahl der Kinder, die im Ausland Kindergeld erhielten, im Jahr 2018 bei maximal 300.000.
Um diese Leistung im Ausland zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Deutsche Staatsbürger können die Leistung erhalten, wenn sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder in Deutschland Steuern zahlen.
In Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige können ebenfalls Kindergeld erhalten, wenn sie Staatsangehörige eines EU-Landes oder eines anderen Landes sind, mit dem Deutschland ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat, z. B. Türkei, Serbien, oder Marokko. Darüber hinaus müssen sie weitere Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Auch Personen mit Flüchtlingsstatus und Asylberechtigte erhalten diese Familienleistung.
Erhöhung der Zahlungen
Der Anstieg der Kindergeldzahlungen für im Ausland lebende Kinder ist vor allem darauf zurückzuführen, dass in den letzten Jahren mehr EU-Bürger in Deutschland Arbeit gefunden haben, berichtet die „Deutsche Welle“. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im Jahr 2021 rund 1,65 Millionen Menschen aus EU-Ländern zum Arbeiten nach Deutschland – 19% mehr als im Jahr 2017. Die meisten von ihnen, 23%, waren Polen.
In einigen Fällen kommt es bei der Beantragung von Kindergeld zu Betrug, z. B. durch die Vorlage gefälschter Geburtsurkunden. Bei der Beantragung von Leistungen wird die Identifikationsnummer des Kindes benötigt, damit die Beamten prüfen können, ob für ein bestimmtes Kind bereits anderweitig Leistungen gezahlt werden.
Populisten über „Verschwendung von Steuergeldern
Der AfD-Bundestagsabgeordnete, Rene Springer, hat die Kindergeldzahlungen ins Ausland kritisiert und der Bundesregierung vorgeworfen, mancherorts „Steuergelder zu verschleudern“. Springer fordert, dass die Bundesregierung das Kindergeld auf die Lebenshaltungskosten an einem bestimmten Ort reduziert. Dies wäre seiner Ansicht nach gerecht und würde die Steuerzahler entlasten.
Die Europäische Kommission hat sich jedoch in der Vergangenheit gegen eine solche Senkung ausgesprochen, da sie gegen EU-Recht verstoßen würde. Kritiker der Forderung der AfD sagen, dass dies den bürokratischen Aufwand erhöhen würde, da jedes Land einen ständig aktualisierten Lebenshaltungskostenindex haben müsste.
Quelle: money