Das Kulturministerium wies den Antrag der Mariengemeinde auf Beihilfe für die Renovierung des Krakauer Hochaltars ab.
In Polen gibt es nur wenige Denkmäler der Klasse Null, also der größten auf der fünf-stufigen Skala. Aus dem späten Mittelalter sind es eigentlich nur zwei: „Das Jüngste Gericht” Hans Memlings in Danzig und der Hochaltar Veit Stoß’ in Krakau. Der zuletzt Erwähnte benötigt eines Konservierens, denn letztens wurde er nach dem Zweiten Weltkrieg gründlich renoviert.
Die Mariengemeinde beantragte das Ministerium für Kultur und Nationalerbe auf Beihilfe für die Renovierungsarbeiten, die mehrere Jahre andauern würden. Das Projekt bestand die formale Überprüfung, außerdem wurde seine organisatorische und sachliche Seite positiv benotet. Fehlgeschlagen hat aber seine strategische Seite – in dieser Kategorie hat es nur 10 Punkte bekommen. „Strategisch“ wird die Marienkirche durch mehrere Punkte von z.B. dem Altar der evangelischen Friedenskirche in Schweidnitz (Świdnica) (100 000 PLN Beihilfe) und der Maria-Himmelfahrt-Kirche in Żegań, wo die Dachkonstruktion ausgetauscht und repariert und die Fassade renoviert werden muss (1 Mio. PLN Beihilfe), überholt.
Die historischen Skulpturen wurden von dem Sozialen Denkmälerrenovierungskomitee Krakaus (SKOZK) untersucht. Nach den alarmierenden Meldungen wurde der ganze Altar von den Konservatoren eingescannt. So entstand eine Digitaldokumentation mit 66 Schautafeln im Maßstab 1:5, die den Zustand der Altarelemente genau zeigt. Die Diagnose? Der Zustand des Hochaltars ist zwar nicht katastrophal, aber aufgrund seines Alters, der Luftverschmutzungen und des Mikroklimas, muss er von Spezialisten behandelt werden. Manche Skulpturen brauchen dringend eine Renovierung.
SKOZK will eine halbe Million PLN für die Renovierung des Hochaltars ausgeben. Die Entscheidungen diesbezüglich werden am Freitag getroffen. Der Vorsitzende des SKOZK, Franciszek Ziejka, sei überrascht, dass solch ein Denkmal von dem Ministerium nicht als ein dringender Fall angesehen wurde. SKOZK wird Hilfe brauchen.
Die Mariengemeinde legte eine Berufung gegen die Entscheidung des Ministeriums ein. Das Ministerium für Kultur und Nationalerbe erwidert energisch, die Entscheidungen bezüglich der Berufungen werden erst in der zweiten Hälfte März‘ getroffen. Auf die Frage wer die Anträge beurteilt, sollte die Antwort lauten „Experte, die erst nach dem Bearbeitungsprozess der Berufungen bekannt gegeben werden“.
Quelle: wyborcza.pl