fbpx

Arbeitsunfall und Berufskrankheitsversicherung

Teilen:

Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung bezieht sich vor allem auf Arbeitnehmer, Auftragnehmer im Rahmen von Auftragsverträgen oder auch selbständig Gewerbetreibende.

Die nachfolgenden Leistungen, können daher nur Personen beziehen, die gegen einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung versichert waren. Es sind:

  • Krankengeld – zu Gunsten des Versicherten, falls seine Erwerbsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit verursacht wurde,
  • Rehabilitationsgeld – wird dann ausbezahlt, wenn das Krankengeld nicht für eine weitere Behandlung oder Rehabilitation genügt  und der Versicherte weiterhin erwerbsunfähig bleibt obwohl er auf die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit hoffen lässt,
  • Ausgleichsgeld – zu Gunsten des Versicherten, der Arbeitnehmer ist und bzw. langfristigen Gesundheitsverlustes reduziert wurde,
  • einmalige Entschädigung – wird bei einen dauerhaften bzw. langfristigen Gesundheitsverlust des Versicherten zu seinem Gunsten ausgezahlt oder zu Gunsten seiner Familie falls er verstirbt,
  • Arbeitsunfalls- bzw. Berufskrankheitsrente – für einen Versicherten, der infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig wurde.
  • Umschulungsrente – zu Gunsten des Versicherten, soweit festgestellt wurde, dass es zweckmäßig ist, ihn an Berufsumschulungsmaßnahmen wegen seiner Erwerbsunfähigkeit in seinem bisherigen Beruf, die durch einen Unfall bzw. eine Berufskrankheit verursacht wurde, teilnehmen zu lassen,
  • Familienrente – zu Gunsten der Familienangehörigen eines verstorbenen Versicherten oder wegen Arbeitsunfalls bzw. Berufskrankheit zur Rente berechtigten Person und Familienrentenzuschlag – für Vollwaise,
  • Pflegegeld – zu Gunsten einer rentenberechtigten Person, die vollständig erwerbsunfähig und zum selbständigen Leben unfähig ist oder das 75. Lebensjahr vollendet hat,
  • Behandlungskosten – Erstattung der Kosten im Bereich der Zahnheilkunde und Schutzimpfungen sowie Versorgung mit orthopädischen Gegenständen, im gesetzlich festgelegten Rahmen.

Der Unfallversicherungsbeitrag wird ausschließlich Seitens des Arbeitgebers finanziert!

Anzeige
Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Anzeige
Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount