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Polen: Verfassungstribunal hat eine neue Präsidentin

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Julia Przyłębska folgt auf Andrzej Rzeplinski, dessen Amtszeit zu Ende ging. Regierung sieht die Krise als beendet, EU-Kommission bleibt jedoch kritisch.

Am Dienstag, den 20. Dezember wurde Julia Przyłębska von der Generalversammlung als neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes gewählt. Sie ist die erste, die für die kommenden 6 Jahre das Amt ausüben wird.

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An der Abstimmung bei der Generalversammlung haben die von der Bürgerplattform empfohlenen Richter nicht teilgenommen. Grund war die rasche Berufung der Generalversammlung, was die Anwesenheit eines der PO-Richters der im Urlaub war, unmöglich machte. Eine spezielle Regelung machte jedoch die Wahl möglich.

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Der Vizepräsident des Tribunals wies die Spekulationen der Presse zurück und sagte, dass es keinen Widerstand seitens der Richter, die noch von der vorherigen Regierung nominiert wurden geben wird. Gleichzeitig bezweifelte der Vizepräsident ob die neuen Gesetze zur Arbeit des Gerichtshofes die Lage stabilisieren und beruhigen werden, doch rein formell wurden Grundlagen für das Funktionieren des Verfassungstribunals gegeben – so Stanislaw Biernat.

Die neuen Gesetze zum Verfassungstribunal gewähren dem Präsidenten erweiterte Befugnisse und Kompetenzen. Auch disziplinäre Verfahren gegen Verfassungsrichter werden neu geregelt.

 

EU-Kommission legt nach

Seit knapp einem Jahr ist Polen und die Warschauer Regierung wie auf dem Präsentierteller. Die EU-Kommission zusammen mit Frans Timmermans betont immer wieder ihre Sorgen um die Rechtsstaatlichkeit an der Weichsel. Nach den neuesten Ereignissen und Protesten wurde die Regierungspartei des Abbaus wichtiger politischer Rechte beschuldigt. Die EU-Kommissare richteten weitere Empfehlungen an die Regierung, denn ihrer Ansicht nach bleibt die Verfassungskrise weiterhin ungelöst. Die Brüsseler Behörde setzte den Polen eine Frist von zwei Monaten und droht mit weiteren Schritten, die letztlich zum Entzug des Stimmrechts Polens in der EU führen könnten. Dafür bräuchte man allerdings die Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten, was Experten eher für unwahrscheinlich halten.

Die polnische Regierung zeigte sich gelassen. Der Regierungssprecher Rafal Bochenek, sagte das mit der Wahl von Julia Przyłębska das Problem gelöst worden sei. Antworten will man den Kommissaren aber trotzdem.

 

Quellen: interia / rp

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